Ärzte dürfen in Deutschland online bewertet werden
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Die Richter wiesen damit am Dienstag die Klage eines Gynäkologen aus München ab. Dieser verlangte von den Betreibern eines Online-Bewertungsportals, sein Profil auf der Internetseite vollständig zu löschen.
Der Mediziner wollte auch Daten wie seinen Namen, die Fachrichtung und Anschrift sowie die Bewertungen über ihn von der Plattform entfernen lassen. Dem erteilte der BGH nun eine Absage - vorerst ohne Begründung.
Der „Knackpunkt“ des Falls liege in der Abwägung, ob das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung stärker wiege als das Recht der Firma auf Kommunikationsfreiheit, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Galke in der BGH- Verhandlung am Dienstag.
Die Vorinstanzen hatten die Klage des Arztes abgewiesen. Die Begründung: Das Recht des beklagten Münchener Internetunternehmens Jameda auf Kommunikationsfreiheit überwiege. Die beruflichen Daten des Arztes dürften folglich erhoben, gespeichert und genutzt werden.
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