Amtsgeheimnis: Reform birgt viele Hürden für Bürger
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Ab 2016 soll ein grundsätzliches Recht der Bürger auf Informationszugang bei Behörden und öffentlichen Unternehmen gelten. Die Bundesregierung hat dazu vergangene Woche einen Entwurf vorgelegt. „Dieser Entwurf ist keinesfalls ein Rückschritt im Grundrechtsschutz, aber ob er eine substanzielle Verbesserung darstellt, wird sich erst in Zukunft zeigen“, sagt Peter Nedwed von der Fachgruppe Grundrechte der Richtervereinigung am Dienstag vor Journalisten.
Kritiker haben nach Bekanntwerden des Entwurfs bemängelt, dass die Neuregelung durch viele Ausnahmen hinter die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zurückfallen würde. Der EGMR hat in seinen Urteilen nämlich immer betont, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, Informationen zu erhalten, wenn sie von allgemeinem Interesse sind. „Es darf nicht sein, dass sich öffentliche Stellen hinter dem Amtsgeheimnis verstecken, um unangenehme Wahrheiten nicht an die Öffentlichkeit dringen zu lassen“, so Nedwed.
Viele Ausnahmen von der Regel
Das Gesetz soll nämlich durch eine Reihe von Ausnahmebestimmungen beschränkt werden. Ausnahmegründe wie Datenschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie wirtschaftliche Interessen der Körperschaften stechen laut Entwurfstext immer die Informationsinteressen der Bürger. So sollen etwa auch Informationen von Sozialpartnern nur an Mitglieder herausgegeben werden. „Diese Informationen, etwa was die Ärztekammer für eine Position hat zu einer bestimmten Sache, ist aber für alle Menschen interessant“, kritisiert Hannes Tretter vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte. Für Tretter, der die Zivilgesellschaft als Korrektiv von Politik, Medien und Wirtschaft sieht, ist der Entwurf der Regierung „ungenügend“.
Zur besseren Durchsetzung des Rechts auf Information hält er der Leiter des Boltzmann-Instituts für Menschenrechte ähnlich wie die NGO Forum Informationsfreiheit eine unabhängige Behörde für nötig. „Diese Behörde kann dann abwägen, ob das Recht auf Information oder das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz überwiegt und ob, das, was passiert ist, von hohem Interesse ist und es rechtfertigt, dass Unternehmensdaten herausgegeben werden müssen“, so Tretter. Diese Möglichkeit sei im jetzigen Gesetzesentwurf nicht vorgesehen und anders als ein Gericht könne eine Informationsbehörde, wie es sie beispielsweise in Slowenien gebe, investigativ tätig werden und damit auch Informationen finden, die Behörden oder Unternehmen ansonsten verstecken. Als Beispiel nennt Tretter die Causa Eurofighter oder den Fall Hypo Alpe Adria.
Hürde Verwaltungsgerichtshof
Wesentlich für einen freien Informationszugang sei auch, dass das Recht leicht durchsetzbar ist. Ob das so ist, bezweifeln die Experten. Eingeklagt werden soll das Recht auf Informationszugang im Streitfall nämlich bei den Verwaltungsgerichten bzw. beim Verfassungsgerichtshof. „Für viele Bürger ist der Gang zum Verwaltungsgerichtshof eine Hürde“, kritisiert Nedwed von der Richtervereinigung. Außerdem soll sich aus Sicht der Regierung die Volksanwaltschaft als Ombudsstelle neben sonstigen „Missständen“ in der Verwaltung auch um Beschwerden gegen die Nichtgewährung von Information kümmern. Die Volksanwaltschaft hat aber keine Möglichkeit, selbst investigativ tätig zu werden.
Wie langsam und schwer der Gang zum Verwaltungsgerichtshof für Bürger sein kann, der auch jetzt bereits möglich ist, zeigt ein aktueller Fall von Markus Hametner vom Forum Informationsfreiheit. Dieser hat eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Als Jus-Laie wusste er allerdings nicht, dass dies mit Kosten verbunden ist: 30 Euro plus 15 Euro Strafgebühr, weil er die Gebühr nicht sofort überwiesen hat, waren zu zahlen. Hingewiesen wurde er auf die Gebühr bei seiner Einreichung der Beschwerde nicht. „Es gibt scheinbar Beamte, die sagen so etwas dem Beschwerdeführer absichtlich nicht, damit das Verfahren möglichst lange liegen bleibt“, so Hametner im Gespräch mit der futurezone.
Informationsbehörde erwünscht
Drei Monate seien daraufhin verstrichen, ohne dass die Beschwerde den Verwaltungsgerichtshof überhaupt erreicht hatte. „Das wird sich auch durch das neue Gesetz nicht ändern“, ist der Aktivist überzeugt. Genau drei Monate sind außerdem in Slowenien die Deadline für Informationsbeauftragte, um Beschwerden abzuwickeln. Für Hametner ist das ein deutliches Signal für die Einführung einer Informationsbehörde. „Diese kann Behörden und Unternehmen bei der Veröffentlichungspflicht helfen, den Bürgern bei ihren Beschwerden und den Beamten Hilfestellung geben“, so Hametner.
Die von den Experten so heiß ersehnte Informationsbehörde wird von Josef Ostermayer jedoch strikt abgelehnt. "Wir haben erst kürzlich 120 Sonderbehörden durch die neuen Verwaltungsgerichte ersetzt. Es wäre absurd, ein Jahr später wieder eine neue Sonderbehörde einzurichten", sagt Ostermayer dazu. Das Forum Informationsfreiheit befürchtet, dass es ohne zentral verantwortliche Behörde, zwingender Abwägung zwischen Geheimhaltungsgründen und Informationszugang, ohne schlagkräftiger Rechtsdurchsetzung und ohne einem starken Bekenntnis zum dringend nötigen Kulturwandel in der Verwaltung keine "echte Transparenz“ ermöglicht werde.
Barbara Helige, die Präsidentin der Liga für Menschenrechte, sieht Regierung, Parlament und Justiz mit der Reform des Amtsgeheimnisses vor einer „Herkulesaufgabe“. Ob diese auch bewältigt wird, bleibt nach all der Kritik abzuwarten. Weil es sich bei der Reform um eine Verfassungsänderung handelt, ist nämlich eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und damit eine Einigung mit FPÖ oder Grünen nötig.
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