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Netzpolitik

Digitalsteuer-Pläne: Scharfe Kritik auch von SPÖ und Neos

Am Freitag wurde der Entwurf zum vom österreichischen Finanzminister geplanten Digitalsteuergesetz öffentlich und es wurde ein Detail, das bisher nicht bekannt gewesen war, daraus ersichtlich: Inländische IP-Adressen und Geolocation-Daten müssen von den Unternehmen dann sieben Jahre lang gespeichert und für die Finanz aufbewahrt werden.

Bei IP-Adressen und anderen Geolocation-Daten, die etwa den Aufenthaltsort aller Smartphone-Nutzer verraten, handelt es sich laut Datenschutzgrundverordnung aber um personenbezogene Daten. Mit Geolocation-Daten kann man etwa feststellen, wo sich Nutzer gerade aufhalten.

"Verstoß gegen DSGVO"

Von Seiten der Internet Service Provider Austria (ISPA) hagelte es bereits relativ schnell an Kritik, nun äußerten sich auch der SPÖ-Datenschutzsprecher Walter Bacher und der Neos-Klubobmann Niki Scherak zu den Plänen.

Bacher sieht darin einen „massiven Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung und einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Internetnutzer. Das ist in der Schwere des Eingriffes vergleichbar mit der vom EuGH und vom VfGH verbotenen Vorratsdatenspeicherung“, so Bacher. "Dazu kommt, dass die Online-Konzerne jetzt per Gesetz zum Datensammeln verpflichtet werden. Sie werden sich bei der österreichischen Bundesregierung sicher herzlich bedanken, weil sie unendlich große Datenmengen über ihre Nutzer sammeln und kommerziell verwerten können.“

"Ausbau eines Überwachungsstaates"

Neos-Verfassungssprecher Scherak warnt vor dem Ausbau eines Überwachungsstaates. „Ich halte es für massiv gefährlich, jene Informationen zu sammeln, nur um die ohnehin äußerst fragwürdige Digitalsteuer durchzuboxen. Diese Vorgangsweise ist unverhältnismäßig, missbrauchsanfällig und sie beschleunigt die Entwicklung hin zum gläsernen Bürger und zum Überwachungsstaat“, so Scherak.

"Werden die Daten nicht abfragen"

Das Finanzministerium äußerste sich bisher folgendermaßen: Die Aufzeichnungspflichten würden sich nicht auf konkrete Personen, sondern auf die erzielten Umsätze beziehen. „Das BMF (Finanzministerium, Anm.) hat kein Interesse an personenbezogenen Daten und wird sie daher auch nicht abfragen“, heißt es in dem schriftlichen Statement. Ohne Speicherung der IP-Adressen sei aber eine Kontrolle der Steuereingaben nicht möglich.

Der Gesetzesentwurf befindet sich nun in der Begutachtungsphase. Im Zuge dieser sind weitere Wortmeldungen und Stellungnahmen von zahlreichen Experten zu erwarten. Die Digitalsteuer soll „digitalisierte“ Werbeleistungen erfassen und der Steuersatz soll fünf Prozent betragen.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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