Domain-Abfragen in Österreich ab sofort eingeschränkt
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Ab sofort wird sich nicht mehr jeder so einfach wie bisher über Domain-Inhaber mittels des Whois-Verzeichnisses informieren können. Grund: die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der österreichische Registrar nic.at hat seine neue Whois-Policy umgesetzt. Demnach können Domaindaten von natürlichen Personen nicht mehr öffentlich eingesehen werden.
Über die sogenannte „Whois-Abfrage“ ließ sich bisher nachsehen, ob eine Wunschdomain noch frei oder bereits vergeben ist. War eine Domain bereits vergeben, hat man in dem Whois-Verzeichnis Informationen über den Domain-Inhaber (Name, Adresse, Kontaktmöglichkeit), technische Daten und sonstige Ansprechpartner gefunden.
Nachweispflicht für Interesse
Nic.at teilt künftig nur noch „in juristisch gerechtfertigten Fällen“ Auskünfte an berechtigte Personen, die ein entsprechendes Auskunftsbegehren mit genau definierten Nachweispflichten stellen. Will ein privater Domain-Inhaber in der Whois-Datenbank veröffentlicht werden, ist dies künftig noch auf ausdrücklichen Wunsch möglich. „So kommt nic.at dem in der DSGVO definierten Schutzbedürfnis der Daten von natürlichen Personen nach“, erklärt nic.at Juristin Barbara
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Will eine Privatperson, dass ihre Daten trotzdem angezeigt werden, kann sie das über den Registrar veranlassen. „Domain-Inhaber, die zeigen wollen, dass eine reale, vertrauenswürdige Person hinter einem Web-Auftritt steht, sollen auch die Möglichkeit dazu haben.“, erklärt Schloßbauer den Hintergrund.
Was von den Neuerungen unbeeinflusst bleibt, ist die Abfrage, ob eine Domain unter .at, .co.at oder .or.at noch frei oder bereits vergeben ist. „Hier ist und bleibt nic.at die verlässliche Auskunftsquelle zur Verfügbarkeit von Domains“, sagt Schloßbauer.
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