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Umstritten

Festplattenabgabe: Vorwürfe gegen Elektrohandel

Im Streit um eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten hat die Initiative „Kunst hat Recht" am heutigen Donnerstag dem Elektrohandel vorgeworfen, diese seit fast zwei Jahren bereits einzuheben, allerdings nicht an die Verwertungsgesellschaften weiterzugeben. „Nach Schätzungen haben sich bereits zwischen 10 und 15 Mio. Euro angehäuft", heißt es in einer Aussendung. Damit konfrontiert weist der Obmann des Elektro- und Einrichtungsfachhandels, Wolfgang Krejcik, im APA-Gespräch die Vorwürfe als haltlos von sich: „Diese Behauptungen entsprechen nicht der Wahrheit."

Umstrittene Festplattenabgabe als Ausgangspunkt
Konkret bezieht sich die Initiative auf den Vorstoß der Austro Mechana, demzufolge Händler in Österreich ab 1. Oktober 2010 aufgefordert wurden, für Festplatten Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaften zu zahlen. Der Computerhersteller Hewlett Packard (HP) hat in der Folge dagegen Klage einreichte. Die ersten beiden Instanzen gingen zugunsten der Händler aus, aktuell liegt der Fall beim Obersten Gerichtshof (OGH). Ob die Abgabe dennoch eingehoben wird, dazu haben die beiden Fronten sehr unterschiedliche Meinungen.

„Wir haben die Vermutung, dass sehr viele Händler die Abgabe einheben", so Sandra Csillag, Geschäftsführerin der Literar-Mechana. „Wie groß die tatsächliche Quantität ist, dazu gibt es aber nur Schätzungen." Ihrer Ansicht nach würde schon „die Verpflichtung bestehen, wenn man diese einhebt, dass sie auch an die Verwertungsgesellschaften abgeführt wird. Warum das nicht passiert, dafür habe ich keine Erklärung", sagte sie der APA.

Elektrohandel dementiert
Krejcik sieht den Sachverhalt naturgemäß anders: „Ich bin empört über diese haltlosen Informationen." Er verweist wiederum auf das „Gericom-Urteil" aus dem Jahr 2005, das „rechtsverbindlich" sei. Damals fällt der OGH die Entscheidung, dass Festplatten für Computer nicht der Leerkassettenvergütung unterliegen. Auch für den aktuellen Fall zeigte er sich „optimistisch, dass der OGH das `Gericom-Urteil` nicht auf den Kopf stellen wird". Eine Entscheidung erwartet Krejcik im Herbst bzw. Ende des Jahres. Ein negativer Ausgang wäre für die Branche jedenfalls „eine Katastrophe und für den Kunden ein großes Unrecht".

Gleichzeitig betonte der Obmann aber auch, dass Künstler „selbstverständlich Anspruch auf Vergütung ihrer Leistungen" haben. Letztlich komme bei einer Festplattenabgabe aber auch nicht primär die Wirtschaft, sondern der Verbraucher zum Handkuss. „Und wir sehen uns als Anwalt der Konsumenten." Die Wirtschaftskammer Österreich arbeitet aktuell an einer Initiative zum Thema, da es zu viele „Irrtümer und Missverständnisse gibt".

Rückendeckung von Politikern
Dass sich kürzlich sowohl Kulturministerin Claudia Schmied (S) als auch Justizministerin Beatrix Karl (V) positiv gegenüber einer Festplattenabgabe geäußert haben, begrüßt Csillag, die sich die Umsetzung einer gesetzlichen Novelle auch während des laufenden Verfahrens vorstellen kann, „wenn der politische Wille besteht". Krecjik betonte, dass man mit Mitgliedern der Regierung und der Justizministerin „in permanenten Gesprächen sei": „Ich bin zuversichtlich, dass eine Regelung kommen wird, die nicht unbedingt auf Festplatten basiert."

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