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Aufgedeckt

Fluggastdaten: USA hat gegen EU-Abkommen verstoßen

Wie am Dienstag bekannt wurde, will die EU-Kommission den USA trotz der Späh-Aktionen des Geheimdienstes NSA neben europäischen Bankdaten auch weiter Einblick in europäische Fluggastdaten gewähren. Es gebe keine Beweise für einen Missbrauch der Abkommen durch US-Stellen, begründete EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Mittwoch ihre Entscheidung.

Sie setzte sich damit nicht nur über die Köpfe der EU-Parlamentarier hinweg, die das Aussetzen des Abkommens gefordert hatten, sondern unterschlug damit auch noch Beweise dafür, dass es seitens den USA sehr wohl einen Vertragsbruch beim Abkommen gegeben hat.

Ein Fall

Aus dem Evaluierungsbericht (PDF), der dem Portal netzpolitik.org vorliegt, geht nämlich klar hervor, dass die USA gegen die im Abkommen vereinbarten Regelungen verstoßen haben - zumindest in einem Fall. Den US-Behörden ist es laut dem Abkommen erlaubt, die Fluggastdaten an Drittstaaten weiterzugeben, wenn sie die EU darüber informieren. Wie aus dem Bericht hervorgeht, hat die amerikanische Zollbehörde die Daten jedoch an einen Nicht-EU-Staat weitergegeben, ohne die EU darüber in Kenntnis zu setzen.

Konkret heißt es in dem Bericht: "In reviewing the sharing of PNR with foreign agencies, the DHS Privacy Office found that CBP shared PNR with one non-EU international partner pursuant to an existing arrangement and that this sharing was not notified to EU Member States as required under the Agreement."

Meldung soll besser funktionieren

Als Folge dessen soll nun das System zur Übermittlung der Meldung an die EU verbessert werden. Die Fluggastdaten sollen zudem nur sehr selektiv an Drittstaaten weitergegeben werden. Während der Olympiade in London wurden rund 14 Auszüge aus PNR-Daten mit Großbritannien geteilt, heißt es im selben Bericht.

Darüber hinaus scheint es eine weitere Reihe von Unklarheiten geben, wie mit den Daten europäischer Bürger in den USA umgegangen wird. Laut Netzpolitik.org geht aus dem Evaluierungsbericht nicht klar hervor, wie viele Personen von der Übermittlung der Daten an Behörden innerhalb der USA betroffen sind. Zwar ist bekannt, dass es 589 Datenweitergaben gegeben haben soll, doch dies sagt nichts über die Zahl der betroffenen Personen aus.

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