© Ralf Hirschberger, apa

RTR

"Fragen zur Netzneutralität werden vor EuGH landen"

Das EU-Parlament hat im Oktober Gesetzesentwürfe angenommen, die den Telekommunikationsmarkt neu ordnen. Änderungen bei der Netzneutralität sind dabei die Knackpunkte. Seit wenigen Tagen sind die neuen Regelungen nun offiziell in Kraft getreten. Die meisten Regeln gelten allerdings erst dann, wenn diese im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind und das ist erst Ende April 2016.

Allgemeine Qualität

Bei der Tagung des Vereins IT-Law.at sprach Wolfgang Feiel, Leiter der Rechtsabteilung der österreichischen Regulierungsbehörde RTR, die Probleme an, die sich durch das neue Gesetz ergeben werden. „Zero Rating ist ausdrücklich nicht verboten“, sagt Feiel. „M2M-Dienste dürfen ebenfalls bevorzugt werden“, fügt Feiel hinzu. Allerdings nur dann, wenn die Netzkapazitäten ausreichen würden, und kein Nachteil für die „allgemeine Qualität“ entstehe. Was die „allgemeine Qualität“ sei, wurde allerdings nicht klar definiert.

Für Feiel besonders ärgerlich: Vieles, das für Zündstoff sorgen wird bei der Interpretation, wurde in den sogenannten „Erwägungsgründen“ versteckt. „Besonders ärgerlich ist, dass der bekannte, umstrittene Sachverhalt bewusst nicht klar geregelt wurde“, so der Jurist der Regulierungsbehörde. „Das war kein mutiger Akt der Gesetzgebung“, sagt Feiel. Die Regulierungsbehörden bekommen dadurch freilich mehr Macht, zu handeln.

Regulierer erstellen Leitlinien

Und sie bekommen noch ein Regelwerk dazu: Bis Ende Juni 2016 sollen verbindliche Leitlinien des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation ausgearbeitet werden. Feiel betonte bei der IT-Law.at-Tagung, dass er nicht glaube, dass die Leitlinien alle Probleme beheben werden. Seine Begründung dafür: Auch innerhalb des Gremiums gebe es unterschiedliche Meinungen. „Auch die politischen Färbungen werden ins Gremium mithineingezogen“, befürchtet Feiel.

Feiel rechnet daher damit, dass viele strittige Fragen letztendlich im Gerichtsprozessen ausjudiziert werden müssen . „Viele Netzneutralitätsfragen werden am Ende vorm Europäischen Gerichtshof landen“, meint der Jurist der RTR. Die Frage, ob die Regulierungsbehörde am Ende gegen „Zero Rating“-Deals wie z.B. den Spotify-Deal von Drei tätig werden wird, wollte Feiel übrigens nicht beantworten.

Start-up-Deal für Drei "interessant"

Drei-Chef Jan Trionow hat unterdessen am Mittwoch vor Journalisten wissen lassen, dass er den Vorstoß von T-Mobile in Deutschland, Start-ups eine kostenpflichtige Überholspur anzubieten, auch für Österreich „für interessant“ halte. Es bleibt daher abzuwarten, wie offen und diskriminierungsfrei sich das Internet in Europa in den nächsten Jahren entwickeln wird.

Veranstaltungshinweis:

Am Donnerstag, 3. Dezember, findet ab 20 Uhr im Wiener Metalab der erste netzpolitische Abend in Wien (#NetzPAT) statt, bei dem über Netzpolitik diskutiert wird. Dort wird unter anderem Tom Lohninger einen kurzen Vortrag über die jüngsten Entwicklungen bei Netzneutralitätsfragen halten. Eintritt frei.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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