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Google stellt Brüssel vor knifflige Fragen

Das Wettbewerbsverfahren gegen Google, das die EU-Kommission eingeleitet hat, ist voller interessanter Details. Da ist zum einen die Einkaufsseite Ciao, die zu Microsoft gehört. Zum anderen ist da das britische Preisvergleichsportal Foundem und die französische Rechtssuchmaschine ejustice.fr. Bei den Beschwerdeführern handelt es sich nicht um Anbieter großer Suchportale, sondern um vertikale Suchdienste für bestimmte Themen- bzw. Produktfelder.

Nach Microsoft nun Google?
Dass Ciao zu den Beschwerdeführern gehört, legt den Verdacht nahe, Microsoft, das auch das Suchportal Bing betreibt, wolle nun endlich auch Google in Brüssel vorführen. Immerhin musste Microsoft vor einigen Monaten dort eine deutliche Niederlage einstecken, als es um die Vormachtstellung seines Internet Explorers ging.

Die drei Beschwerdeführer glauben, dass Google sie bei der Anzeige von bezahlten und unbezahlten Suchergebnissen benachteiligt. Bei Produktanfragen soll Google die Seiten eigener vertikaler Suchdienste auf eine bessere Position setzen als die Konkurrenten. Außerdem soll Google die Preise für Textanzeigen in die Höhe treiben. Dies wies Google zurück: Jede Seite erhalte einen Qualitätsfaktor, wobei Internetportale nicht immer bevorzugt würden. Textanzeigen würden entsprechend der Qualität der Angebote bewertet.

Die Kommission wird außerdem untersuchen, ob Google Werbepartner mittels Ausschließlichkeitsverpflichtungen daran gehindert hat, bestimmte Arten konkurrierender Werbung auf ihren Webseiten zu schalten. Angeblich soll Google auch Computer- und Softwarevertreibern verpflichtet haben, konkurrierende Suchdienste auszuschließen.

Marktbeherrschende Stellung?
Ein wesentliches Kriterium für die Wettbewerbshüter ist die Frage der marktbeherrschenden Stellung. Brüssel wird nämlich erst dann wie etwa im Fall von Microsoft tätig, wenn ein Unternehmen seine "marktbeherrschende Stellung" missbraucht. In Europa benutzen fast 90 Prozent der Nutzer die Suchmaschine.

Google ist der Ansicht, zwar eine "führende Rolle" unter den
Suchmaschinen, jedoch keine marktbeherrschende Stellung einzunehmen. Schließlich könne jeder Nutzer jederzeit eine alternative Suchmaschine verwenden. Auch könnten Werbetreibende über ihre Daten frei verfügen und diese einfach zu anderen Diensten mitnehmen. Im Fall von Microsofts Internet Explorer waren alternative Browser auf dem Desktop der Nutzer tatsächlich mehr als nur einen Klick entfernt.

Schwer zu bewertende Geschäftsmodelle
In diese Richtung argumentiert auch Erika Mann, Leiterin des
Europa-Büros des US-Industrieverbands Computer & Communications Industry Association (CCIA), zu dessen Mitgliedern nicht nur Google, sondern auch Microsoft und andere Branchengrößen zählen. Sie glaubt, dass der Zeitpunkt für die Untersuchung "früh" kommt, da die Entwicklung des Wettbewerbs und der Geschäftsmodelle immer noch sehr dynamisch verläuft und entsprechend "sehr schwer" zu bewerten sei.

"Vermutlich genügt es nicht, für die Marktanalyse klassische
Suchmaschinenzu betrachten", erklärte Mann gegenüber FUTUREZONE, "man muss wohl auch das Suchverhalten der Nutzer auf großen Newsportalen, bei Bloganbietern, in Sozialen Netzwerken wie Facebook, Microbloggingdiensten wie Twitter oder RSS-Readern in Betracht ziehen." Die Facebook-Welt mit ihren über 550 Millionen Nutzern etwa ist für Google weitgehend unzugänglich.


Werden Qualitätsfragen Wettbewerbshindernisse?

Erika Mann verweist auch darauf, dass bei der Bewertung des
Online-Werbemarkts berücksichtigt werden muss, inwieweit Anbieter in der Standardentwicklung autonom agieren dürfen. Selbst in Telefonbüchern, die Teil des Universaldienstes seien, dürften bestimmte Nummern hervorgehoben werden. Doch bei Google handle es sich nicht um einen Universaldienst, der alle gleich behandeln müsse, sondern um ein Unternehmen, das die Qualität seines Dienstes hoch halten müsse, um im Wettbewerb bestehen zu können. Dabei müsse es selbst entscheiden dürfen, was die Qualität seines Dienstes ausmache. "Unfaires" Verhalten müsse gleichwohl ausgeschlossen werden.

Google betont, dass sein Angebot auf Verbraucher und nicht auf Websites abziele. Das heißt: Die Ergebnisse müssen nicht den Website-Betreibern, sondern den Verbrauchern gefallen. Website-Anbietern stünden zudem genügend Tipps zur Verfügung, um ihre Position im Ranking zu verbessern. Googles Fokus auf die Nutzer zielt auf das Qualitätsargument: Sind sie mit den Ergebnissen nicht zufrieden, würden sie sich bald Alternativen zuwenden. Im Bereich der Blog-Suche etwa gibt Dienste wie etwa Icerocket oder Rivva, die
bessere Qualität liefern als Google und daher von Bloggern gerne verwendet werden.

Für die Kommission bedeutet dies, dass sie untersuchen muss, ob ein Unternehmen das Verbraucherinteresse über das Interesse anderer Marktplayer stellen darf. Dies sei eine Rechtsfrage, so Erika Mann, die bislang von Wettbewerbshütern noch nicht untersucht worden sei. Die Kommission werde zudem, so hofft Erika Mann, auch die Policies und Methoden anderer Suchmaschinen-Anbieter hinsichtlich Ranking und Werbeanzeigen untersuchen, um angemessene Beurteilungskriterien für das Wettbewerbsverfahren zu finden.

Google will Algorithmus offen legen
Google kündigte an, mit den europäischen Wettbewerbshütern eng kooperieren zu wollen. So wolle man nicht nur erklären, wie die Suche funktioniere, sondern auch vertrauliche Informationen über den geheimen Such-Algorithmus preisgeben, der die Position von Suchergebnissen bestimmt. Dieser Algorithmus steht jedoch nicht seit Jahren fest, sondern wird kontinuierlich weiter entwickelt.

Für Google steht einiges auf dem Spiel. Unter anderem gilt es eine empfindliche Strafe zu vermeiden. Diese kann sich am Umsatz orientieren und könnte demnach bis zu 1,8 Mrd. Euro betragen. Intel musste bereits über eine Milliarde Euro zahlen, Microsoft wurde bereits mehrfach zur Kasse gebeten.

(Christiane Schulzki-Haddouti)

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