Irland bringt Facebook und NSA noch einmal vor den Europäischen Gerichtshof
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Bei dem Fall geht es um Facebook’s Kooperation mit US-Geheimdiensten. Der EuGH soll sich mit einer rechtlichen Grundlage für die Übermittlung von Nutzerdaten von Facebook aus der EU in die USA auseinandersetzen. Facebook war nach dem Fall von „Safe Harbor“ bei der Datenübertragung von Europäern in die USA auf sogenannte „Standardvertragsklauseln“ umgestiegen. Ob diese jetzt rechtlich ausreichen prüft nun der EuGH.
"Große Gefahr für Facebook"
Beim ersten Mal, als das Gericht den Fall des Datenschützers Max Schrems an den EuGH verwies, wurden von diesem die sogenannten „Safe Harbor“-Bestimmungen gekippt. „Für Facebook ist dieses Verfahren eine riesige Gefahr“, so Schrems in einer ersten Reaktion.
So könnte es dazu führen, dass Facebook gar keine Daten von Europäern mehr in die USA übertragen dürfe. „Die abermalige Vorlage ist in Wirklichkeit nicht nötig, aber politisch ist es extrem hilfreich, wenn der EuGH hier abermals entscheidet“, sagt
Schrems in einer Aussendung.
Der irische High Court hatte im Zuge des bisherigen Verfahrens festgestellt, dass eine ‚massenhafte Datenverarbeitung‘ von persönlichen Daten durch die US-Regierung stattfindet. Der Europäische Gerichtshof ist an diese festgestellten Fakten gebunden und hat bereits im Urteil zur ersten Vorlage in diesem Fall befunden, dass derartige Massenüberwachung europäischen Grundrechten widerspricht.
Daten nicht mehr in die USA?
„Der bisherigen Rechtsprechung zufolge, steht nicht zur Debatte, ob der Datentransfer illegal ist, sondern wie genau der EU-US-Datentransfer bei Facebook einzuschränken ist“, heißt es.
Aus der Sicht von Schrems bedeutet das folgendes: "Wenn es nicht zu einer politischen Lösung zwischen der EU und den USA kommt, wird Facebook eine Teilung vornehmen müssen in einen globalen und einen US-Geschäftsbereich, um Daten von europäischen Mitgliedern dem Zugriff der US-Behörden zu entziehen. Bisher wurde das beispielsweise für Finanzdaten im SWIFT Fall entschieden, in dem Daten von europäischen Nutzern ausschließlich in der EU gespeichert werden dürfen."
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