Österreich: Absage an GEMA-DJ-Tarife
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Deutsche DJs, die in Clubs mit gebrannten CDs, USB-Sticks oder mit ihrem Laptop auflegen, müssen seit 1. April die Kopien von den Musikwerken, die sie zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe vervielfältigt haben, bei der Verwertungsgesellschaft GEMA lizenzieren. 0,13 Cent pro Werk und pro Vervielfältigung werden dabei fällig, es gibt jedoch auch Pauschaltarife. Bisher zahlten Veranstalter beziehungsweise die Clubbetreiber einen 30-prozentigen Aufschlag auf ihre GEMA-Gebühren, wenn gebrannte CDs oder kopierte Musikdateien abgespielt wurden. Diese Gebühren werden nun seit Anfang April auf die DJs abgewälzt.
Die Aufregung in der DJ-Szene war groß, als das Vorhaben der GEMA Mitte März offiziell vorgestellt wurde. Es gab einige Protestveranstaltungen, auf Facebook formierten sich zahlreiche Gruppen mit Namen wie "DJs im Krieg gegen die GEMA" oder "DJs gegen den GEMA-Tarif". "Die Gema muss sterben (= entmonopolisiert werden)", bloggte etwa die Berliner DJ-Dame BarbNerdy. Das Musikmagazin "De:Bug" veröffentlichte einen offenen Brief für ausländische DJs, da auch diese von der Regelung betroffen sein können.
Neuer Tarif für rund 10.000 DJs
Der Tarif mit dem Namen VR-Ö (PDF) sorgt nicht nur für große Verwirrung, sondern auch für Kopfschütteln unter den DJs. So müssen DJs, wenn bei ihrem Laptop die Festplatte kaputt geht und die Musikstücke von einer Sicherungskopie wiederhergestellt werden müssen, dafür zahlen. Musik-Produzenten, die GEMA-Mitglieder sind und als DJs ihre eigenen Werke öffentlich wiedergeben, müssen ebenfalls dafür zahlen, wenn es sich dabei um eine Kopie (etwa auf einem USB-Stick oder einer gebrannten CD) handelt.
Überprüft wird das freilich nicht, aber laut GEMA sind die Personen, die die Vervielfältigung vornehmen, "zur ordnungsgemäßen Lizenzierung verpflichtet". Laut GEMA handelt es sich dabei um rund 10.000 DJs. Clubbetreiber müssen bei der GEMA allerdings keine Listen über ihre aufgetretenen DJs abgeben. Auf die futurezone-Anfrage, wie das neue System bisher funktioniere, antwortete die GEMA: "Die bisherigen Erfahrungen können wir noch nicht ganz einschätzen".
Österreich: Kopierentgelt
Auch in Österreich sind die Rechte der Vervielfältigung von Musik zum Zweck der öffentlichen Wiedergabe abzugelten. Das geschieht hierzulande durch die Einhebung eines sogenannten Kopierentgeltes bei den Musikveranstaltern. Die Höhe des Kopierentgeltes wird von den Verwertungsgesellschaften LSG und austro mechana zusammen mit dem Veranstalterverband Österreich vereinbart. Die austro mechana vertritt dabei die Rechte der Urheber, die LSG die Labels und die ausübenden Künstler. Die AKM fungiert hierbei als "Inkassostelle", die das Kopierentgelt eintreibt.
Das Kopierentgelt ist ein Zuschlag von 31 Prozent auf das AKM-Aufführungsentgelt für Lokale, das die AKM für die Komponisten und Musiktextautoren bei den Musikveranstaltern einhebt."Die Höhe des AKM-Aufführungsentgelts für Lokale richtet sich im Wesentlichen nach der Art des Lokals bzw. des Musikeinsatzes und der durchschnittlichen Gästefrequenz", erklärt AKM-Sprecherin Ingrid Waldingbrett auf futurezone-Anfrage. "Mit den Lokalen wird ein individueller Dauervertrag abgeschlossen. Allfällige im Lokal stattfindende Einzelveranstaltungen, wie z.B. Live-Auftritte von Bands, sind vom Dauervertrag nicht mitumfasst".
"Pauschalmodell schafft Rechtssicherheit"
"Wir haben mit dem Kopierentgelt seit Jahren ein funktionierendes System", erklärte Ursula Sedlazek, Direktorin der austro mechana. Auch Franz Medwenitsch, Geschäftsführer der LSG bestätigt: "Das pauschale Zuschlagsmodell, das bei Veranstaltungsbetrieben eingehoben wird, hat sich in der Praxis gewährt. Es ist einfach zu administrieren, schafft Rechtssicherheit und ist seit zehn Jahren im Einsatz."
Gerade in Zeiten, in denen die Vergütung für Musikurheber für die Nutzung ihrer Werker immer komplexer werde, müsse die Lösung ein "einfaches Modell" sein, so Medwenitsch, der auch betont, dass der Lizenzbetrag, der mit dem Kopierentgelt erwirtschaftet wird "tendenziell steigend" sei. "In Österreich haben wir mehr als 60.000 Aufführungsbetriebe - vom kleinen Pub bis zur Großraumdisco. Vielerorts werden Musikstücke nicht mehr vom Original abgespielt, sondern von kopierten Systemen." Beim GEMA-Modell sei ein Ende der Diskussionen nicht absehbar, so Medwenitsch. "Das ist eine klare Empfehlung für unser System."
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