ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka und SPÖ-Klubchef Andreas Schieder verkünden die Einigung
ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka und SPÖ-Klubchef Andreas Schieder verkünden die Einigung
© APA/HERBERT PFARRHOFER

Österreich

Regierungsparteien einigen sich auf Staatsschutzgesetz

Die österreichischen Regierungsparteien haben sich auf das umstrittene Staatsschutzgesetz geeinigt. SPÖ-Klubchef Andreas Schieder und ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka präsentierten das Ergebnis am Sonntag bei einer Pressekonferenz. Das Gesetz soll im Jänner im Nationalrat beschlossen werden und wie vorgesehen Mitte 2016 in Kraft treten. Neben einem Rechtsschutz-Senat und einer Präzisierung der Tatbestände bringt das Staatsschutzgesetz auch eine Zentralisierung des Verfassungsschutzes: Die Landesämter sollen zugunsten zentral gesteuerter Polizeieinheiten aufgelöst werden.

Zeitplan für 2016

Der Abänderungsantrag soll kommenden Dienstag im Innenausschuss eingebracht werden, im Jänner wolle man dann Gespräche führen und die Beschlussfassung finalisieren. In Kraft treten wird das Gesetz mit 1. Juli 2016 - diese Vorlaufzeit sei nötig, um alle Strukturen aufzusetzen, wie etwa den neuen Rechtsschutz-Senat im Innenministerium. Er soll unabhängig sein und die Tätigkeiten des Ermittler - die mit dem neuen Gesetz im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung gebündelt werden - kontrollieren bzw. spezielle Maßnahmen, darunter auch den Einsatz der viel diskutierten verdeckten Ermittler vulgo „V-Personen“, genehmigen.

Der Senat besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern, mindestens einer von ihnen muss zumindest zehn Jahre als Richter oder Staatsanwalt gearbeitet haben. Schieder und SPÖ-Sicherheitssprecher Otto Pendl sehen damit die Forderung nach einer richterlichen Kontrolle erfüllt. Außerdem sei der komplette Instanzenzug via Bundesverwaltungsgericht gewährleistet. Lopatka und ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon betonen, dass damit höchster juristischer Sachverstand ebenso garantiert werde wie eine breite Basis im Senat, der angehalten werde, im Einvernehmen zu entscheiden.

Parlamentarische Kontrolle

Hervorgehoben wird von beiden Seiten auch die Kontrolle durchs Parlament. Das hatte im Vorfeld unter anderem der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz gefordert. Der landläufig „Stapo-Unterausschuss“ genannte Ausschuss im Nationalrat könne jederzeit Auskunft vom Rechtsschutzsenat einfordern; umgekehrt kann sich aber auch der Beauftragte seinerseits ans Parlament wenden. Die Tatbestände, bei denen der Staatsschutz überhaupt aktiv werden darf, wurden laut Schieder ganz konkret auf die Gewaltbedrohung durch Extremismus, Terrorismus, Spionage oder Proliferation (Verbreitung von Massenvernichtungswaffen) hin formuliert.

Die „Wahrung des öffentlichen Ansehens“ dagegen ist nicht mehr Job der Staatsschützer. Wie Pendl und Schieder betonten, wären auch Vorgänge wie bei den Ermittlungen gegen die Tierschützer nicht mehr möglich. „Tierschutz ist keine Ideologie“, nannte Schieder ein Beispiel für den Nicht-Anwendungsbereich des Gesetzes. Außerdem soll es künftig keine Landesämter mehr geben, sondern Landesdienststellen in den jeweiligen Polizeidirektionen, die direkt dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung unterstellt sind und von diesem „zentral gesteuert“ werden, so Schieder. Somit sei sichergestellt, dass für die „sensiblen Befugnisse“ der Ermittler nicht neun unterschiedliche Standards entstünden.

Sechs Jahre Daten speichern

Nichts geändert wurde an der Möglichkeit, V-Personen in bestimmte Szenen einzuschleusen, eben kontrolliert durch den Rechtsschutz-Senat. Auch bei der Speicherung von Ermittlungsdaten - unter bestimmten Bedingungen bis zu sechs Jahre lang - hat sich nichts geändert.
Pendl sieht nun ein „gutes Gesetz“ vorliegen, und Amon betonte, es handle sich mitnichten um „Anlassgesetzgebung“ angesichts der Anschläge in Paris. Man habe lange und sorgfältig daran gearbeitet.

Der AK Vorrat macht seit Monaten über die Webseite staatsschutz.at gegen das geplante Gesetz mobil.

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