Robert Marschall
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Netzpolitik

Zu ähnlich zu E-Voting: Online-Volksbegehren landet vor VfGH

Robert Marschall, Parteichef von "Wir für Österreich", hält die Möglichkeit der elektronischen Unterzeichnung von Volksbegehren während der Eintragungswoche für verfassungswidrig. Deshalb hat er die Ergebnisfeststellung seines im März durchgeführten Volksbegehrens "Für verpflichtende Volksabstimmungen" beim Verfassungsgerichtshof angefochten.

Die Verfassung erlaube nur die elektronische Unterstützung im Vorfeld, damit das Volksbegehren überhaupt eingeleitet wird, nicht aber die elektronische Unterzeichnung während der Eintragungswoche, verweist Marschall auf Artikel 41 Absatz 2 B-VG. Demnach kann "bundesgesetzlich ...eine elektronische Unterstützung eines Volksbegehrens durch die Stimmberechtigten vorgesehen werden". Im Volksbegehrensgesetz wurde - mit einer Novelle 2016 - allerdings auch die elektronische Eintragung (während der Eintragungswoche) mit qualifizierter elektronischer Signatur erlaubt.

Ergebnis könne gefälscht werden

Dies wäre jedoch E-Voting, erklärte Marschall gegenüber der APA, und das sei in Österreich nicht erlaubt. Dies aus gutem Grund, denn die elektronische Stimmabgabe sei nicht kontrollierbar, das persönliche Wahlrecht ginge verloren. Hacker könnten z.B. Stimmen löschen oder ergänzen.

Deshalb könne die Bundeswahlbehörde - bringt Marschall in der Anfechtung vor - das Ergebnis eines Volksbegehrens nicht überprüfen. Sie wisse eigentlich nicht, ob sein Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen" von 27.568 Personen - so viele waren es laut Innenministerium - oder nicht doch von 127.568 unterstützt wurde. Und die Bundeswahlbehörde (in der Marschall als Vertrauensperson für die EU-Austrittspartei sitzt) habe auch keinerlei Ermittlungs- oder Kontrollhandlungen gesetzt.

Fordert Wiederholung

Ein weiterer Punkt seiner Anfechtung betrifft speziell dieses eine Volksbegehren: Die Begründung dafür sei vom Innenministerium nur teilweise veröffentlicht worden; von der letzten Seite fehle ein Drittel. In Summe wären die Anfechtungsgründe groß genug, dass sein Volksbegehren wiederholt werden muss, meint Marschall, ist allerdings nicht allzu zuversichtlich: "Wahrscheinlich wird es wieder abgelehnt."

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