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Konsumentenschützer

Amazon Prime in Österreich: "Irreführung der Kunden"

Amazon hat sein Prime-Abo in der vergangenen Woche um die Möglichkeit erweitert, kostenlos aus einer Auswahl von mehr als 12.000 Filmen und TV-Serien zu streamen. Zusätzlich gibt es bei dem Prime-Abo, das mit 49 Euro im Jahr zu Buche schlägt, gratis Express-Lieferung am nächsten Tag sowie kostenlosen Zugang zu einer E-Book-Bibliothek. In Österreich ist dieses Angebot jedoch zum überwiegenden Teil nur theoretisch, denn weder der Versand, noch das Videostreaming sind hierzulande möglich.

Amazon weist zwar auf die Einschränkungen hin, allerdings erst auf der Unterseite einer Unterseite der Hilfe-Seite des Premium-Angebots. Dort heißt es: “Auch Kunden mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands können Amazon Prime-Mitglied werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Prime-Versandvorteile nur für Lieferadressen in Deutschland gelten. Die Nutzung von Prime Instant Video ist nur für Kunden in Deutschland möglich”.

Voller Preis

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Kindle-Leihbücherei auch in Österreich verfügbar ist. So heißt es, “Prime-Vorteile wie der Zugriff auf die Kindle-Leihbücherei sind auch aus anderen Ländern möglich”. Welche anderen “Vorteile” es darüber hinaus noch gibt, ist unklar. Trotz dieser eingeschränkten Vorteile bewirbt Amazon Prime in Österreich an sehr prominenten Stellen auf seiner Website und verlangt den vollen Preis dafür.

Viele Kunden bemerken die Einschränkungen vermutlich erst dann, wenn sie versuchen, ein Video zu streamen oder den kostenlosen Express-Versand zu nutzen. So ist es zumindest einigen Lesern der futurezone ergangen.

Da Amazon ein Probe-Monat anbietet, das sich jedoch automatisch verlängert, hat man zumindest die Chance, es rechtzeitig zu kündigen, bevor es sich standardmäßig in ein kostenpflichtiges Jahresabo umwandelt.

Verdacht auf unlauteren Wettbewerb

Konsumentenschützer halten ein derartiges Vorgehen für problematisch. Daniela Zimmer, Konsumentenschützerin bei der Arbeiterkammer (AK) Wien, ortet unter Umständen sogar einen Gesetzesverstoß. Besonders schwerwiegend ist der Umstand, dass Amazon für Prime auf der eigenen Seite wirbt. “Wenn ein Anbieter in der Werbung wesentliche Einschränkungen nicht unmittelbar nennt, dann ist das intransparent und es wäre möglich, dass er damit gegen das Gesetz zu unlauterem Wettbewerb verstößt”, sagt Zimmer.

Reinhold Schranz vom Europäischen Verbraucherzentrum wird konkreter: “Etwas so zu bewerben, und dann zwei Drittel des Angebots zu streichen, ist nicht in Ordnung, das passt rechtlich sicher nicht.” Ob es sich dabei lediglich um Irreführung oder um unlauteren Wettbewerb handle, müssten laut Schranz Gerichte bestimmen.

Hat ein Kunde das Abo abgeschlossen und den Probemonat verstreichen lassen, besteht außerdem die Möglichkeit der Anfechtung: “Hält mir ein Anbieter im Zuge der Seite, wo man mich über das Produkt aufklärt, diese wichtige Info vor, stehen die Chancen bei einer Irrtumsanfechtung des Kaufvertrages gut”, meint Zimmer.

"Kleingedrucktes reicht nicht"

"Mit der Irrtumsanfechtung kommt man auf jeden Fall durch", sagt Schranz. "Dass es nur im Kleingedruckten steht, reicht nicht, da es groß beworben wird", so der Verbraucherschützer.

Dem Internet-Ombudsmann ist laut der AK lediglich eine Anfrage zu Amazon Prime bekannt, das Europäische Verbraucherzentrum spricht von zwei Fällen in der jüngsten Vergangenheit. Durch das neu hinzugekommene Video-Streaming-Angebot bestehe jedoch die Möglichkeit, dass sich die Fragen dazu häufen werden.

Amazon selbst wollte trotz mehrmaliger Anfrage der futurezone keine Stellungnahme abgeben.

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Thomas Prenner

ThPrenner

Beschäftigt sich mit Dingen, die man täglich nutzt. Möchte Altes mit Neuem verbinden. Mag Streaming genauso gern wie seine Schallplatten. Fotografiert am liebsten auf Film, meistens aber mit dem Smartphone.

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