Urheberrecht

Aufregung um Abmahnung wegen geteiltem Facebook-Beitrag

1.000 Euro sollte eine deutsche Facebook-Nutzerin zahlen, weil sie auf Facebook auf den Share-Button geklickt hatte. Sie teilte damit einen Link der deutschen Bild-Zeitung samt einem Foto auf ihrem Facebook-Profil. Der Fotograf des Bildes wurde dabei nicht als Urheber genannt und forderte Entschädigung. Außergerichtlich konnte sich die Betroffene mit dem Fotografen auf eine Zahlung von 500 Euro einigen, berichtet Meedia. Mittlerweile ist unklar, ob es tatsächlich zu der Zahlung gekommen ist. Die Angabe dieser Summe könnte ein Missverständnis sein, berichtet der Webstandard.

Rechte prüfen schwierig

Die Abmahnung zeigt ein Problem auf, das potenziell eine Vielzahl von Facebook-Nutzern betreffen könnte. Sie haben beim Teilen von Links kaum eine Möglichkeit, die Verwendungsrechte von Vorschaubildern zu prüfen. Blogger befürchten nun eine Abmahnwelle. Der deutsche Medienrechtsanwalt Christian Solmecke warnt Facebook-Nutzer über Meedia, darauf zu achten, dass Vorschaubilder über Social Networks verbreitet werden dürfen.

Im Zweifelsfall könne man Medien oder Webseiten, die die Verwertungsrechte eines Bildes vor der Veröffentlichung auf Social Networks abklären sollten, nur vertrauen: "Hier sind die Blogbetreiber und Online-Medien in der Pflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass alle Bilder, die sie auf ihrer Webseite posten, auch über die sozialen Netzwerke geteilt werden dürfen."

Ob geteilte Vorschaubilder jedoch überhaupt als Bilder im rechtlichen Sinne zu verstehen sind, ist fraglich. Der geteilte Inhalt könnte in seiner Gesamtheit als Link gelten, dessen Verbreitung erlaubt ist. Der EuGH urteilte jedenfalls im Februar 2014, dass dass Links auf öffentlich zugängliche Zeitungsartikel nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Der Fall zeigt jedenfalls auf, welche Lücken die aktuellen gesetzlichen Regelungen beim Umgang mit neuen Verbreitungsformen im Internet aufweisen.

Auch in Österreich denkbar

Auch in Österreich sind Abmahnungen aufgrund der Verbreitung von Bildern via Facebook möglich, meint der auf Medienrechtsfragen spezialisierte Anwalt Franz Galla. "Jeder, der Bilder verbreitet, ohne das Recht dazu zu besitzen, kann geklagt werden." Ein Klick auf den Share-Button bei Facebook reiche aus, um sich strafbar zu machen.

Der Fall aus Deutschland kommt Galla "hart vor", aber bei strenger Auslegung des Gesetzes gelte: "Verbreitung ist Verbreitung." In der Regel müsse man als Verbreiter jenen Betrag zahlen, den man aufwenden hätte müssen, um die Verbreitungsrechte zu erwerben. Gerade bei Profi-Fotografen werden deshalb oft hohe Beträge verlangt. Allerdings komme es im Einzelfall auch darauf an, wieviele Menschen ein verbreitetes Bild gesehen haben.

Nutzern, die mit einer Abmahnung eines Fotografen konfrontiert werden, rät Galla: "Sofort zum Anwalt gehen - oder sich zumindest beraten lassen." Bei der Anwaltskammer bestehe die Möglichkeit, sich kostenlos Auskünfte zu holen.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

David Kotrba

Ich beschäftige mich großteils mit den Themen Mobilität, Klimawandel, Energie, Raumfahrt und Astronomie. Hie und da geht es aber auch in eine ganz andere Richtung.

mehr lesen
David Kotrba

Kommentare