Urteil bestätigt: Keine GIS-Pflicht für PC mit Internet
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr!
Ein Computer mit Internetanschluss reicht nicht zur GIS-Pflicht. Das entschied der Bundesverwaltungsgericht bereits im Vorjahr. Nun bestätigte der Verwaltungsgerichtshof das Urteil, der Einspruch der GIS wurde als unbegründet abgewiesen. Ein weiterer Einspruch ist nicht möglich, der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
Kein Streaming
Demnach seien als „Rundfunkempfangseinrichtungen“ lediglich jene Geräte zu verstehen, die auch auf Rundfunktechnologien setzen. Dazu gehören neben dem Empfang per Antenne auch Kabel- und Satellitenfernsehen, Streaming zähle aber nicht dazu. Da das öffentliche rechtliche Radioprogramm - im Gegensatz zum TV-Programm - via Internet in vollem Umfang empfangen werden kann, wurde dies von der GIS immer wieder als Rechtfertigung vorgebracht, zumindest Radiogebühren entrichten zu müssen, sobald ein Haushalt über einen Computer mit Internetanschluss verfügt. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Steckt eine entsprechende Satelliten- oder Kabel-TV-Karte im Computer, reicht auch ein Computer zur GIS-Pflicht.
GIS hält sich an Urteil
Der Kläger, ein Wiener mit Laptop und Internetzugang, wurde vom Rechtsanwalt Johannes Öhlböck vertreten. Das Urteil im Vorjahr wurde wiederum vom Salzburger Anwalt Arnold Gangl erwirkt. Laut Öhlenböck gab es zahlreiche Gebührenzahler, die Klage gegen die GIS eingereicht haben. "Dass ich jetzt als Erster eine Entscheidung vor dem Verwaltungsgerichtshof erhalten habe und der Kollege Gangl zuvor beim Bundesverwaltungsgericht ist reiner Zufall", so Öhlenböck gegenüber der futurezone.
Die GIS kündigte im Vorjahr an, das Urteil erst dann umzusetzen, wenn es rechtskräftig sei. Daran werde man sich nun auch halten, so GIS-Geschäftsführer Harald Kräuter gegenüber der futurezone. "Die Entscheidung ist für uns nicht klar, denn wir haben alle unsere Argumente klar dargelegt. Wir werden uns aber daran halten." Wer glaubwürdig machen kann, dass er kein anderes rundfunkfähiges Gerät besitzt, kann sich von den GIS-Gebühren befreien lassen.
"Ich empfehle jedem, auf das zutrifft, der GIS zu melden, dass keine Gebührenpflicht besteht", so Öhlenböck. Zudem sollte man die Zahlungen an die GIS sofort einstellen. Sofern die GIS das nicht akzeptiere, müsse man einen Feststellungsbescheid beantragen.
Unklarheit bei Rückzahlungen
Der GIS-Geschäftsführer sieht nun den Gesetzgeber gefordert: "Die technische Realität entspricht nicht jener der Gesetzgebung, hier muss man mit Gesetzen für Klarheit sorgen." Eine Haushaltsabgabe wie in Deutschland meine er damit aber nicht. "Wir haben ein sehr effizientes System, der Anteil an Schwarzsehern beträgt lediglich vier Prozent."
Brisant könnte es noch beim Thema Rückzahlungen werden. Für Kräuter ist das Urteil klar auf "die Zukunft" bezogen, mit Rückzahlungen rechnet er höchstens in Einzelfällen. Für Öhlböck ist das nicht ganz so eindeutig. "Wenn jemand von Anfang an angegeben hat, dass er lediglich über einen Computer und Internet verfügt, könnte er durchaus Ansprüche stellen." Dabei könnte der GIS ein Urteil aus dem Jahr 2010 zum Verhängnis werden. Damals wurde unter anderem vom Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Rückzahlungsansprüche bei GIS-Gebühren nicht verjähren.
Kommentare