Max Schrems trat am Donnerstag vor das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen
Max Schrems trat am Donnerstag vor das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen
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Facebook wirft Schrems "Pseudo-Sammelklage" vor

Facebook wirft Schrems "Pseudo-Sammelklage" vor

Am Donnerstag wurde am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien im Saal 8 die größte europäische Datenschutz-Sammelklage verhandelt (die futurezone hat vorab bereits ausführlich berichtet, heute waren wir im Gerichtssaal dabei). 25.000 Facebook-Nutzer unterstützen die Klage, darunter 3700 Österreicher.

Zum Prozessauftakt ging es vor allem um die Zuständigkeit der Klage am Standort Wien. Facebook bestritt, dass das Landesgericht in Wien der richtige Standort sei, um das US-Unternehmen zu klagen. „Facebook meint, dass sie nirgends klagbar sind. Nicht in Irland, nicht in Wien“, erklärte der Anwalt von Max Schrems in einem Plädoyer, das vor allem an die zahlreichen anwesenden Medienvertreter im Saal gerichtet war.

Schrems vor Gericht

Der Medienrummel war extrem, vertreten waren auch viele internationale Journalisten. "Das Medienecho ist skurril. Wird aber weniger durch meinen Aktivismus, sondern mehr durch die beklagte Partei hervorgerufen", sagte Schrems dazu.

"Keine "US-Style Class Action"

Die Wiener Anwaltskanzlei, die Facebook vertritt, bezeichnete die Sammelklage als „Pseudo-Sammelklage“. „Das Zivilprozessrecht kennt keine US-Style-Class-Action“, hieß es im Gerichtsaal vom Facebook-Anwalt Nikolaus Pitkowitz. Der Kläger könne damit ja nach Kalifornien gehen, wo derartige Verfahren zulässig seien, hieß es weiter.

Facebook will nicht geklagt werden können. Nutzer müssen nicht in ein Land reisen, wo sie nicht beheimatet sind. Die Idee der europäischen Gesetze sieht vor, dass jeder Verbraucher an seinem Wohnort das Recht in Anspruch nehmen kann, zu klagen“, entgegnete der Anwalt von Schrems, Wolfram Proksch.

Vorwurf: Schrems will Geld verdienen

Die Anwälte von Facebook unterstellten Max Schrems, der die Sammelkläger vertritt, dass er selbst kein Verbraucher sei. „Es gibt kein Datenschutz-Panel, wo Schrems nicht am Podium sitzt“, so die Argumentation. Vorwurf: Er würde damit Geld verdienen.

Dies stritt der Anwalt von Schrems vor dem Gericht ab. Schrems würde von Mieteinkünften und einer geringfügigen Anstellung in einer Firma leben. Zum Beweis legte er sowohl seine Kontoauszüge, als auch seine Facebook-Profil-Einträge vor, die er als Verbraucher tätigt. Schrems sei nach wie vor regelmäßig auf Facebook aktiv.

Schrems selbst fügte bei der Anhörung hinzu, dass er durch Datenschutz-Panels meistens kein Geld verdiene. "Ich brauche nicht viel im Leben", sagte der Doktorats-Student, der an der Uni Wien sein Jus-Studium fortsetzt. Die Frage, ob er jemals überlegt habe, eine Gewerbeberechtigung zu beantragen, wurde von Schrems lachend verneint.

Datenschutz-Aktivist

Thematisiert wurde auch, dass Schrems als "Datenschutz-Aktivist" bezeichnet wird. "Es ist mir politisch wichtig, hier etwas zu tun."

Max Schrems vor dem Verhandlungssaal

Die 500 Euro, die im Rahmen der Sammelklage angestrebt werden, sollen zudem an die anderen Verbraucher weitererstattet werden. Er sei daher auch kein „Inkasso-Büro“, wie ihm Facebook ebenfalls im Verfahren vorgeworfen hat. Die Anwälte von Facebook versteifen sich zudem auf Zitate aus Medienberichten, auf die sie Schrems festnageln wollen.

"Studentengruppe"

Vor Gericht räumte Schrems daher auch mit dem "Mythos Wiener Studentengruppe" auf. Es habe ungefähr fünf Freunde gegeben, die ebenfalls ein Auskunftsbegehren an Facebook gestellt haben. Eine Studenten-Gruppe habe es aber nie gegeben. Den Verein "europe-vs-facebook.org" gibt es aber schon. Die Anwälte von Facebook versuchten Schrems zudem mit Suggestivfragen zu seinen "Mitarbeitern" aus dem Konzept zu bringen.

Laut den Anwälten von Facebook sei es aber gar nicht möglich, die Verbraucherrechte an einen anderen Verbraucher abzutreten. Der Anwalt von Schrems bringt folgendes Beispiel hervor: „Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Freund in einem EU-Land und besorgen ihm ein Geschenk über Amazon. Dies ist aber mangelhaft. Da kann der Verbraucher auch abgetretene Ansprüche geltend machen.“

Keine Beweise für Geschäftsfähigkeit

Die Anwälte von Facebook argumentierten hingegen auch vor Gericht damit, dass Schrems keine Beweise vorgebracht habe, die die „Geschäftsfähigkeit“ der durch ihn vertretenen Sammelkläger beweist. Als diese Nutzer den Geschäftsbedingungen zugestimmt haben, waren sie aber sehr wohl geschäftsfähig.

Damit unterstellt Facebook seinen Nutzern erneut "massenhafte Geisteskrankheit", wie Schrems bereits einmal sagte, als die Stellungnahme von Facebook schriftlich vorlag. "Für Facebook sind seine Nutzer nur eine Daten-Ressource", ist dazu auf Twitter zu lesen.

Schrems gab in der Anhörung an, dass er von allen 25.000 Sammelklägern, die eine Abtretungserklärung abgegeben haben, Reisepässe oder Personalausweise verlangt habe, um die Echtheit der Accounts zu überprüfen. "Diese Daten liegen auf einem Offline-Laptop mit speziell abgesichertem Linux-Betriebssystem", sagte Schrems. Die Abtretungen wurden bereits quergeprüft.

Ebenfalls Thema war, dass Schrems bereits 2011 Beschwerden bei der irischen Datenschutzbehörde eingebracht hatte und Schrems deshalb aus Sicht von Facebook nicht mehr in Österreich klagen könne. Die Anwälte von Facebook sahen dies als Problem an. Schrems gab an, 22 der 23 Beschwerden bereits im Juli 2014 zurückgezogen zu haben.

"Haben jedes Krümelchen ausgegraben"

Die Befragung seitens der Anwälte von Facebook glich einem Verhör. Schrems wurde praktisch dazu gezwungen, private Details aus seinen "Freunschaften" offen zu legen (die wir hier nicht näher erläutern werden). Schrems sagte dazu nach der Verhandlung: "Sie haben jedes Krümelchen ausgegraben, das es gibt." Die Anwälte von Facebook teilten der futurezone bereits vor Prozessbeginn mit, im Anschluss an den ersten Prozesstag keine Fragen zu beantworten.

Schrems gab sich gegenüber den zahlreichen Journalisten weniger wortkarg: "Ich sehe meine Chancen gut, sonst würde ich mir die Arbeit nicht antun." Ihm gehe es vor allem darum, etwas allgemein zu ändern und darum, unser aller Grundrechte durchzusetzen. "Werden unsere Daten einmal sicher? Darum geht es in dem Prozess. Nicht um Zuständigkeiten." Damit spielte er darauf an, dass es in der gesamten Verhandlung inhaltlich nicht um Datenschutz gegangen sei. "Das ist die Strategie von Facebook, nicht über Datenschutz zu reden." Die Vorwürfe von Facebook, dass er nur Geld verdienen wolle, seien "vollkommen haltlos". "Ich verdiene damit keinen Cent."

 Das Landesgericht Wien hat beiden Seiten noch drei Wochen Zeit gegeben, um weiter Urkunden zu übersetzen. Eine Entscheidung zur Zulässigkeit der Klage in Wien wird dann schriftlich frühestens in sechs Wochen ergehen. Diese Entscheidung wird vorraussichtlich von weiteren Instanzen bekämpft werden. Schrems selbst rechnet mit einem "Langzeitprozess". "Man braucht hald einen langen Atem." 

Datenschützer gegen Facebook: Prozess in Wien gestartet

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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