Wer mitfliegen darf, entscheiden die Behörden aufgrund von Vorhersagen. Die Bürgerrechtsorganisation ALCU bezeichnet dies als "willkürlich".
Wer mitfliegen darf, entscheiden die Behörden aufgrund von Vorhersagen. Die Bürgerrechtsorganisation ALCU bezeichnet dies als "willkürlich".
© dpa/Daniel Reinhardt

Parlamentsbeschluss

Fluggastdaten-Speicherung muss vor den EuGH

Das EU-Parlament hat am Dienstag beschlossen, dass das zwischen der EU und Kanada geschlossene Abkommen über die Speicherung von Fluggastdaten vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüft werden muss. Im Rahmen des umstrittenen PNR-Abkommens werden insgesamt 60 verschiedene Fluggastdaten für einen Zeitraum von fünf Jahren gespeichert. Unter den Daten befinden sich neben Name und Flug auch Informationen zu Sitzplatz, Essenswünschen und Kreditkartendaten.

Kritik von NGOs

Der Verein Digitale Gesellschaft erhofft sich von der Entscheidung eine "Signalwirkung [...] für andere bereits bestehende Abkommen, wie etwa die Übermittlung der Fluggastdaten an die USA." In Österreich übte die AK Vorrat bereits im Vorfeld Kritk am Abkommen, da es keinen Nachweis für den Nutzen einer Totalüberwachung aller Fluggäste gäbe. Josef Weidenholzer, österreichischer EU-Parlamentarier für die SPÖ, sieht die Überprüfung in einer Aussendung als "längst überfällige[n] Schritt im Sinne der BürgerInnenrechte und Datenschutz" an.

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