Meinungsfreiheit

Indiens Höchstgericht streicht Online-Zensur-Paragraph

Indiens höchstes Gericht hat einen umstrittenen Online-Beleidigungs-Paragraph für nicht verfassungsgemäß erklärt. Dieser hatte es der Polizei erlaubt, Menschen wegen Kommentaren in sozialen Netzwerken festzunehmen. Laut der indischen Nachrichtenagentur IANS erklärten die Richter am Dienstag, der Paragraph 66A des Internet-Gesetzes widerspreche der Rede- und Meinungsfreiheit.

"Das Gesetz ist viel zu vage formuliert", sagte Richter Rohinton Fali Nariman demnach in Neu Delhi. Erst in der vergangenen Woche saß ein 19 Jahre alter Inder wegen eines Facebook-Kommentars tagelang im Gefängnis. Er soll eine abfällige Bemerkung über Hindus und Muslime gemacht und diese Aussage einem Minister des Bundesstaates Uttar Pradesh zugeschrieben haben. Darauf wies der Minister einen Helfer an, zur Polizei zu gehen. 2012 war in Mumbai ein Mädchen sogar deswegen festgenommen worden, weil sie den "Gefällt mir"-Button eines Facebook-Kommentars anklickte.

Unter dem Paragraphen 66A konnten bisher Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden. Klägerin Shreya Singhal erklärte nach der Urteilsverkündung, "die Rechte der Bürger wurden gestärkt". Die Regierung hatte das Gesetz im Jahr 2000 zum Schutz vor Cyber-Kriminalität verabschiedet.

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