Finanzministerium: Keine Kryptowährungs-Steuer in Aussicht
Derzeit sind private Bitcoin-Gewinne innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei, das soll auch so bleiben. Aufgrund eines Begutachtungsentwurfes war zuvor fälschlicherweise berichtet worden, dass das Finanzministerium eine volle Besteuerung von Gewinnen aus der Spekulation mit Kryptowährungen überlegt. Kolportiert wurde ein Steuersatz von 27,5 Prozent. Außerdem wurde darüber spekuliert, wie eine Gesetzesänderung auszusehen habe (mit Stichtag, ohne rückwirkende Geltung), um eine volle Besteuerung zu ermöglichen.
"Fehlerhafte Interpretation"
"Es handelt sich hier um eine fehlerhafte Interpretation des Begutachtungsentwurfes des Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2017", hieß es am Dienstagabend aus dem Finanzministerium zur APA.
Die Rechtsmeinung des Finanzministeriums im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen gelte weiterhin. "Insofern wird auch künftig, bei der Veräußerung von Kryptowährungen und anderen Anlageprodukten, die im Gesetz definierte einjährige Spekulationsfrist, zur Anwendung kommen, sofern keine zinstragende Veranlagung erfolgt ist", betont das Ministerium, und verweist auf eine Erklärung auf seiner Homepage.
In der endgültigen Version des Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlasses werde dies auch entsprechend klargestellt sein, sodass Fehlinterpretationen nicht mehr möglich seien.