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Gericht: A1-Geschäftsbedingungen rechtswidrig

Auch das Oberlandesgericht Wien hat nun eine Reihe von Bestimmungen in den Festnetz-Geschäftsbedingungen von A1 als rechtswidrig erkannt und damit eine Entscheidung des Handelsgerichts Wien bestätigt. Das gaben die Konsumentenschützer der AK Oberösterreich bekannt, die eine Klage eingebracht hatten, weil A1 sich weigert, seine AGB zu ändern.

Dabei geht es insbesondere um eine Klausel, die einseitige Entgeltserhöhungen vorsieht, wobei den Kunden die Möglichkeit einer sofortigen und kostenlosen Vertragskündigung verweigert wird.

Bei A1 wollte man sich dazu auf Anfrage inhaltlich nicht äußern. „Unsere Rechtsansicht ist eine andere", sagte A1-Pressesprecherin Livia Dandrea-Böhm. „Das Urteil ist nicht rechtskräftig, wir werden den Rechtsweg weiter verfolgen."

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