Kartellamt prüft Preisauflagen von Amazon
Dazu würden 2400 Händler über das Internet befragt, teilte das Kartellamt am Mittwoch mit. Möglicherweise verstoße die Klausel gegen das allgemeine Kartellverbot, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt laut einer Mitteilung. Das Unternehmen nahm auf Nachfrage keine Stellung.
Kein Zusammenhang mit Leiharbeiter-Debatte
Die Untersuchung habe mit der
Bei der Prüfung droht Amazon laut dem Sprecher keine Strafe. Die Behörde agiere hier im Verwaltungsverfahren. Falls sich eine rechtlich bedenkliche Praxis abzeichne, werde das Kartellamt auf eine Änderung der Vertragsbedingungen drängen.
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