10 von 11 Klauseln bei Mobilfunker Yesss gesetzwidrig
Der Oberste Gerichtshof hat die Gesetzwidrigkeit von 10 von 11 Klauseln bestätigt, wie der VKI in einer Aussendung mitteilte. Unter anderem sahen die Klauseln die Einschränkung des Anspruchs auf kostenlose Papierrechnung vor.
Im Auftrag des Sozialministeriums ist der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit Verbandsklage gegen die Vertragsklauseln des Mobilfunkers Yesss (mittlerweile A1) vorgegangen.
Klauseln sind 16 Seiten stark
Andere Klauseln beinhalteten auch weitreichende Verweise auf die „jeweils gültigen“ Tarifübersichten im Internet zu Entgelten für Zusatzdienste. Da diese Tarifübersichten in ausgedruckter Form 16 Seiten stark sind, sieht der OGH als Umstand dafür, dass mit dem pauschalen Querverweis auf die Internet-Startseite dazu führen kann, dass der Verbraucher von der Informationsbeschaffung abgehalten wird. Denn diese Übersichten sind nur mit erheblichem Suchaufwand recherchierbar.
Außerdem kritisiert der OGH, dass mit bloßen Verweisen auf die „jeweils gültigen“ Tarife fälschlicherweise suggeriert wird, dass die Tarife ohne Einschränkung gültig seien.
Als unzulässig eingestuft wurde vom OGH auch der Vorbehalt seitens des Mobilfunkers, Kunden, die zu wenig Telefonieren den Anschluss sofort abzudrehen, wenn sie sechs Monate lang keine Umsätze bringen sollten.
Urteil mit Signalwirkung
„Dieses Urteil ist ein klares Signal für mehr Preistransparenz im Telekom-Bereich“, sagt Petra Leupold, Juristin im VKI. „Es stellt sicher, dass der Kunde die Tragweite seiner Rechte und Pflichten im Voraus abschätzen können muss“.