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Facebook muss rechtsextreme Seite bis nach Europawahl entsperren

Facebook muss die Seite der rechtsextremen Kleinstpartei Der Dritte Weg bis nach der Europawahl wieder entsperren. Dazu verpflichtete das Bundesverfassungsgericht das soziale Netzwerk nach einem Eilantrag der Partei, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Das betreffe aber nicht „das Recht und die Pflicht des Unternehmens“, einzelne Inhalte zu überprüfen und erforderlichenfalls zu löschen, hieß es.

Facebook hatte das Nutzerkonto wegen eines Beitrags aus dem Januar gelöscht. Das wurde damit begründet, dass dieser als „Hassrede“ gegen die Gemeinschaftsstandards verstoße. Vor Gerichten in Rheinland-Pfalz hatte Der Dritte Weg sich dagegen erfolglos mit Eilanträgen gewehrt.

Der Karlsruher Beschluss vom Mittwoch gilt nur bis zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Europawahl. Für diesen Zeitraum habe die Partei „eine besondere Dringlichkeit dargelegt“, hieß es.

„Schwierige Rechtsfragen“

Mit ihrer einstweiligen Anordnung wollen die Verfassungsrichter der Mitteilung zufolge die Schaffung vollendeter Tatsachen verhindern. Das Verhältnis zwischen sozialen Netzwerken und ihren Nutzern sei verfassungsrechtlich noch ungeklärt. Es gehe um „schwierige Rechtsfragen“, die so schnell nicht entschieden werden könnten.

Sollte Der Dritte Weg auch noch Verfassungsbeschwerde einreichen, wäre der Ausgang demnach offen. Die Richter haben deshalb eine sogenannte Folgenabwägung vorgenommen - mit dem Ergebnis, dass eine möglicherweise unrechtmäßige Kontosperrung für Den Dritten Weg deutlich schwerwiegendere Konsequenzen hätte als umgekehrt für Facebook deren Aufhebung für wenige Tage. Der Partei werde „eine wesentliche Möglichkeit versagt, ihre politischen Botschaften zu verbreiten“. Facebook wird durch den Beschluss ausdrücklich „nicht dazu verpflichtet, rechtswidrige oder gegen ... Nutzungsbestimmungen verstoßende Beiträge ungeprüft vorhalten und verbreiten zu müssen“.

Facebook wollte sich auf Anfrage nicht zu der Entscheidung äußern.

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