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GIS-Gebühr durch Software umgehen: Laut Anwalt möglich

Wer keinen Fernseher besitzt und auch kein herkömmliches Radiogerät zuhause stehen hat, aber in den eigenen vier Wänden über einen Stand-PC mit Internetanschluss verfügt, dem wird derzeit nahegelegt GIS-Gebühren zu entrichten. Die Begründung der GIS gegenüber der futurezone: "Ein Computer mit Internetverbindung ist geeignet, Radio im Live-Stream zu empfangen. Somit handelt es sich um ein Radioempfangsgerät."

Da die ORF TVthek nur einen ausgewählten Teil des Fernsehprogramms abdeckt, wird die Fernsehabgabe, die den Löwenanteil der GIS-Gebühren ausmacht von dieser Regelung ausgenommen. Geht es nach der GIS, sind also für einen Computer mit Internetanschluss je nach Bundesland monatlich zwischen 5,78 und 7,38 Euro zu entrichten.

Radiostreams per Software blockieren

Wenn aber die Radio-Streams des ORFs mittels Software blockiert sind, könnte dies dem Gesetzgeber die Begründung zur Gebühreneinhebung entziehen. Um dies auszuloten hat ein Softwareentwickler ein kleines Programm geschrieben, das auf giskiller.at zum kostenlosen Download bereitsteht. Führt man das Programm aus, wird das Host-File bearbeitet, sodass auf die Radiostreams des ORFs nicht mehr zugegriffen werden kann.

"Für mich ist das eine reine Abzockaktion. Es ärgert mich, dass man der GIS kaum mehr entkommen kann. Mit dem giskiller geht es mir um ein Stück Fairness im ohnehin schon unfairen Gebühren-Dschungel und darum, das Internet wieder ein Stück freier zu machen – nicht zuletzt freier von jeder staatlichen Einmischung", erklärt der Entwickler der Software, der nicht unbedingt namentlich genannt werden möchte.

Trotz Blockiersoftware abgabepflichtig?

"Zur Software können wir nichts sagen, da wir sie nicht kennen", heißt es seitens der GIS, "im Zweifelsfall muss natürlich nachgeprüft werden. Bei Verdacht kann die GIS Sachverhaltsdarstellungen bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragen. Eines steht allerdings fest: Wenn eine Anlage geeignet ist, Empfang zu ermöglichen, dann müssen Gebühren bezahlt werden. Im Einzelfall würden wir das kontrollieren."

Ob diese Software wirklich ausreicht, die Kontrolleure der GIS zu überzeugen bleibt offen. Denn ein Problem dabei ist, dass die Blockade der ORF-Radiostreams relativ einfach zurückzunehmen ist und daher als erweitertes Ein-/Ausschalten der Empfangsanlage argumentiert werden könnte.

"Mit der aktuellen gesetzlichen Regelung ist das Installieren dieser Software eine Fleißaufgabe, die ein zusätzliches Argument für die Gebührenbefreiung darstellt, da man im Falle einer Kontrolle das Radioprogramm tatsächlich nicht empfangen kann. Sollten allerdings die Gerichte entscheiden, dass ein PC mit Internetanschluss prinzipiell abgabepflichtig ist, müsste geprüft werden, ob dieses Programm ausreicht, sich der Gebührenpflicht zu entziehen", erklärt der Salzburg Anwalt Arnold Gangl.

Rechtlicher Graubereich

Unabhängig davon, ob die Software einer Überprüfung standhält, ist laut Gangl die Einhebung von Gebühren für PCs mit Internetanschluss rechtlich ohnehin nicht gedeckt, da sich der Gesetzestext auf einen Rundfunkbegriff stütze, der aus dem Prä-Internet-Zeitalter stammt. Wenn die GIS bei einem Hausbesuch also nur einen PC mit Internetanschluss vorfinde und einen Erlagschein austeile, sei dies maximal als Einladung zu verstehen, die Radioabgabe freiwillig abzuführen.

Die Argumentation der GIS, wonach die PC/Internet-Kombination ein Radioempfangsgerät sei, ist laut Gangl nur auf den ersten Blick plausibel: "Aus dem ORF-Gesetz ergibt sich meiner Beurteilung zufolge eindeutig, dass sich der Versorgungsauftrag an sich auf die entsprechend terrestrische Verbreitung von Rundfunkprogrammen beschränkt." Die Online-Radiostreams sind demnach nur ein Nebenprodukt, die im aktuellen Gesetzestext nicht berücksichtigt werden.

Das Kassieren von GIS-Gebühren für PCs mit Internetanschluss findet in einem rechtlichen Graubereich statt. Wer in einer solchen Situation die Einladung, Radiogebühren abzuführen nicht annehmen will, müsste einen Bescheid der GIS einfordern. Erst wenn ein solcher Bescheid zugestellt wird, könnte man dagegen berufen und die Sache vor Gericht ausjudizieren, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Auch Büros betroffen

Sollte die GIS mit ihrer Argumentation recht bekommen, würde dies laut Gangl die Einführung der Haushaltsabgabe durch die Hintertür bedeuten. "Dies hätte zur Konsequenz, dass der Erwerb eines Computers inklusive Internetanschluss automatisch mit GIS-Gebühren verbunden wäre. Vor allem aber - und dies wäre in der Praxis von besonderer Relevanz - würden dadurch praktisch sämtliche Büro- und Geschäftsräumlichkeiten, die über einen Computer und Internetanschluss verfügen, gebührenpflichtig", erklärt Gangl.

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Florian Christof

FlorianChristof

Großteils bin ich mit Produkttests beschäftigt - Smartphones, Elektroautos, Kopfhörer und alles was mit Strom betrieben wird.

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