Digital Life

Katy Perry, ein Hai und ein 3D-Druckverbot

Die Bewegungen waren nicht immer synchron. Auch sonst wirkte der linke der beiden Haie, die Katy Perry zum Song "Teenage Dream" bei ihrem Super Bowl-Halbzeitauftritt umtanzten, etwas erratisch. Wohl gerade deshalb erlangte das tollpatschige Gummitier im Netz bald Berühmtheit, Bilder und Videos verbreiteten sich viral. Auf Twitter erfreut sich #leftshark nach wie vor großer Beliebtheit.

Auch eine 3D-gedruckte Figur des Hais wurde wenige Tage später auf der 3D-Druck-Plattform Shapeways angeboten. Knapp 25 Dollar verlangte der Designer Fernando Sosa für ein dreidimensionale Modell des Hais. Den Anwälten der Sängerin stieß dies sauer auf, sie ließen Shapeways eine Unterlassungsaufforderung zukommen, in der sie darauf verweisen, dass die Sängerin das Copyright an den Kostümen halte und drohten mit Schadenersatzforderungen, falls die Figur weiter angeboten werde.

"Left Shark gehört dem Volk"

Shapeways kam der Aufforderung der Anwälte nach, der Designer wollte sich aber nicht geschlagen geben. Er stellte die 3D-Druckvorlage auf die Tauschplattform Thingiverse, wo Nutzer sie nun herunterladen und selbst ausdrucken können.

Sosa nutzte die mediale Aufmerksamkeit, die die kleine Figur hervorrief, um sich als Kämpfer gegen gierige Rechtsanwälte der Unterhaltungsindustrie zu stilisieren: Nicht die Anwälte hätten Leftshark berühmt gemacht, sondern die Leute, schrieb er: "Leftshark gehört dem Volk".

Rechtsfragen offen

Ob Sosa mit dem Verkauf der Figur bzw. dem Anbieten der 3D-Druckvorlage gegen Urheber- oder Markenrechte verstößt, ist nicht unumstritten. Ein New Yorker Rechtsprofessor meldete sich über Twitter mit der Einschätzung zu Wort, dass sich die Figur wohl nicht urheberrechtlich schützen lasse.

Gretchenfrage

"Die Gretchenfrage ist, ob der ursprüngliche Hai schutzfähig ist und wer ihn erstellt und die Rechte daran hat", meint der IP-Experte und Partner Axel Anderl von der Wiener Kanzlei Dorda Brugger Jordis. Weiche das bei der Katy-Perry-Performance gezeigte Haikostum nicht allzu sehr davon ab, wie Haie eben von Natur aus aussehen, wäre das nicht der Fall. Erst eine besondere Darstellung - wenn der Hai etwa über bestimmte Charakteristika, wie zum Beispiel Freundlichkeit, verfügt - würde einen urheberrechtlichen Schutz rechtfertigen, meint der Anwalt. "Im konkreten Fall ist der Hai durchaus schnittig dargestellt und könnte daher über Schutzfähigkeit verfügen."

Bei der von dem 3D-Designer geschaffenen Figur des Hais könnte es sich um eine Bearbeitung, aber auch um eine freie Nachschöpfung handeln. Wenn etwa das tollpatschige Verhalten des Tänzers bloß als Anregung für die Darstellung der Haifigur genommen wurde und die ursprüngliche Darstellung in den Hintergrund tritt, liegt ein gesondert geschütztes Werk vor. Wenn dagegen der ursprüngliche Hai nur geringfügig modifiziert wurde, liegt eine ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht zulässige Bearbeitung vor.

Private Nutzer, die sich einen Hai von der 3D-Druckvorlage auf Thingiverse ausdrucken, hätten jedenfalls nichts zu befürchten, meint Anderl: "Wenn ich es für den eigenen Privatgebrauch mache und die Figur nicht indirekt oder direkt kommerziell nutze wie zum Beispiel verkaufe, ist das unbedenklich."

Betrunkener Hai

Sosa jedenfalls gibt nicht auf und bietet mittlerweile - wieder auf Shapeways - ein weiteres 3D-Modell des Hais an. Der blaue, betrunkene Hai ("Blue Drunk Shark"), samt Flasche in der Flosse, kostet knapp 29 Dollar. "Ich kämpfe nicht für mich selbst, sondern für die Kunst und die 3D-Druck-Industrie", ließ er interessierte Nutzer der Plattform wissen.

Widerspruchslos blieb das nicht stehen. "Wenn Ihre Idee von der 3D-Druck-Industrie darin besteht, anderer Leute Copyrights zu verletzen, um Geld damit zu verdienen, bevor die es selbst können, gehören Sie genau zu den Personen, die wir in der 3D-Druck-Industrie nicht brauchen", kommentierte ein verärgerter Nutzer unter dem Namen "hestonkent": "Sie sind ein Arschloch."

Der Designer, der bislang ohne nennenswerte Probleme Modelle des russischen Präsidenten Vladimir Putin und des nordkoreanischen Diktators Kim Jong Un auf Shapeways zum Verkauf anbietet, hat während der Debatte über den blauen Hai wohl auch schon ans Aufgeben gedacht. "Der Anwaltsmist ist sehr anstrengend", sagte er zum TV-Sender CNN. Es sehe so aus, als sei es einfacher mit politischen Führern und Diktatoren umzugehen, als mit Anwälten der Unterhaltungsindustrie.

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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