Ministerrat beschließt digitale Autobahn-Vignette
Die digitale Vignette ergänzt ab 1. Dezember die klassische Klebevignette. Sie kann ab November online und via App der Asfinag bestellt werden. Eine entsprechende Novelle des Bundesstraßenmautgesetztes wird am Dienstag im Ministerrat beschlossen.
Ab Mitte 2018 ist sie - analog zur herkömmlichen Vignette - auch in Trafiken, Tankstellen und Autofahrerclubs erhältlich. Beim Kauf wird sie auf das Kennzeichen des Fahrzeugs registriert. Wechselkennzeichenbesitzer benötigen somit nur noch eine digitale Vignette für alle Fahrzeuge. „Mit der digitalen Vignette schaffen wir eine bequeme und zeitgemäße Alternative zur Klebevignette. Autofahrerinnen und Autofahrer können die Vignette dann online bequem von zuhause aus kaufen, und das zum selben Preis wie das klassische Autobahnpickerl“, sagte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ).
Öffentliches Register
Ob ein Auto über eine gültige digitale Vignette verfügt, kann von jedem über ein öffentlich einsehbares Register überprüft werden. Das hat bereits im Vorfeld für datenschutzrechtliche Kritik gesorgt. Diese Regelung ist in der Novelle jedoch beibehalten. Denn damit kann verlässlich geklärt werden, ob mit einem Fahrzeug Autobahnen und Schnellstraßen benützen darf. Die Regelung habe einen „pragmatischen Hintergrund“, hieß es aus dem Verkehrsministerium. Überprüft wird unter anderem per Kennzeichenscanner. Diese erfassen das Kennzeichen und gleichen in der Datenbank ab, ob eine digitale Vignette dafür angemeldet wurde.
Kontrolle
Das öffentliche Register dient der Kontrolle durch die Asfinag und nützt auch Privatpersonen, wenn sie sich etwa ein Auto von Freunden ausborgen oder über Carsharing beziehen. Was früher durch die Klebevignette direkt an der Windschutzscheibe erkennbar war, ist nun über die Eingabe des Kennzeichens online überprüfbar. Weitere Informationen etwa zum Fahrzeughalter sind in diesem öffentlichen Register nicht enthalten, betonte das Verkehrsministerium.
Wird die digitale Vignette online bestellt, gilt sie erst am 18. Tag nach dem Kauf. Das heißt: Wer zum Beispiel am 1. Jänner eine digitale Vignette erwirbt, kann ab dem 19. Jänner damit fahren. Wegen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie können Kunden bei Online-Geschäften binnen 14 Tagen vom Kauf zurücktreten. Der Tag des Erwerbs zählt noch nicht zu diesen zwei Wochen. Weitere drei Tage werden für einen möglichen Postlauf einberechnet, wenn der Rücktritt schriftlich per Brief erfolgt. Mit der Frist wird verhindert, dass Autofahrer eine Vignette online erwerben, das Autobahnnetz nutzen und sich anschließend das Geld für die Vignette zurückholen.
Beliebiger Starttermin
Käufer können auch einen beliebigen Starttermin beim Online-Kauf auswählen, insbesondere bei der Zehntages- und Zweimonatsvignette erleichtert das beispielsweise die Reiseplanung. Wenn die digitale Vignette ab Mitte 2018 in der Trafik, an der Tankstelle oder bei den Autofahrerclubs gekauft wird, gilt sie sofort.
Die gesetzlichen Vorarbeiten für die Einführung der digitalen Vignette sollen noch vor dem Sommer abgeschlossen sein. Dem Verkehrsausschuss wird die Novelle Anfang April vorgelegt. Ende April soll über die Gesetzesänderung im Nationalrat abgestimmt werden, Mitte Mai im Bundesrat.