Notrufsystem eCall: ÖAMTC hat Bedenken bei Datenschutz
Der ÖATMTC sorgt sich um den Datenschutz beim automatischen Notrufsystem eCall, das bald Pflicht ist: „Neben dem Plus an Sicherheit für alle Verkehrsbeteiligten gibt es unsererseits allerdings auch datenschutzrechtliche Bedenken“, sagte der Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung, Bernhard Wiesinger, am Dienstag in einer Aussendung.
„Denn eCall bedeutet auch, dass die Hersteller zusätzliche Informationstechnik in die Autos einbauen müssen. Diese Technologie kann auch für andere Zwecke als den automatischen Notruf genutzt werden“, erläuterte Wiesinger. Die meisten Fahrzeughersteller würden diese Verpflichtung schon seit längerer Zeit zum Anlass nehmen, technisch leistungsfähigere Systeme in ihre Fahrzeuge einzubauen. Die verbauten SIM-Karten sammeln demnach rund um die Uhr Daten. „Diese werden zum einen im Auto angezeigt. Der überwiegende Teil der Daten wird jedoch ohne gesetzliche Grundlage direkt an die Hersteller gesendet“, sagte der ÖAMTC-Interessenvertreter.
Datensammeln
„Ohne bewusste Kenntnis des Fahrers werden im Stundentakt beispielsweise Informationen über Fahrstrecken, Abstellpositionen des Fahrzeugs oder sogar das Fahrverhalten des Autolenkers übermittelt“, so Wiesinger. Die Daten würden oft an Vertragswerkstätten oder Versicherungen weitergeleitet, die beispielsweise Wartungserinnerungen aussenden oder auch individuell zugeschnittene Versicherungsangebote erstellen.
Dieser Datentransfer birgt laut ÖAMTC sowohl Chancen als auch Risiken. „Entscheidend ist, dass Verbraucher detailliert Kenntnis über die Art des Datenaustausches erhalten und diesem auch aktiv zustimmen“, erläuterte Wiesinger. Der Autofahrer-Klub betonte, dass die Daten aus dem Auto nur dem Fahrzeughalter gehören. „Fahrzeugbesitzer haben nicht nur einen Anspruch auf Datentransparenz, sie müssen zudem auch frei wählen können, ob und wem welche Daten zur Verfügung gestellt werden“, forderte der Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung.
Klare Regeln gefordert
Wiesinger erwartet „klare gesetzliche Regeln zur Datenerfassung und -weitergabe aus dem Auto“. Ein möglicher Ansatz wäre für ihn ein eigenes Datengesetz, das Daten mit Sachen gleich und somit die Rechte der Fahrzeughalter außer Streit stellt. Ähnliches sei kürzlich in Deutschland vorgeschlagen worden.