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Sky Österreich: 25 Klauseln in AGB unzulässig

Bereits im Vorjahr hatte das Handelsgericht Wien 21 der 26 Klauseln als unzulässig eingestuft, woraufhin aber der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Berufung ging, um auch die restlichen fünf seiner Ansicht nach ungesetzlichen Klauseln zu kippen. Bei vier dieser Klauseln hat der VKI nun offenbar recht bekommen. Die Entscheidung des OLG Wien (PDF) fiel in einer nichtöffentlichen Sitzung.

Auch Papierrechnung wieder Thema
Mit den jetzt für rechtswidrig erklärten Vertragsklauseln wollte sich Sky Österreich unter anderem vorbehalten, Gewährleistungsrechte einzuschränken, über die Vertragsstrafe hinaus weitere Schadenersatzansprüche geltend zu machen, für die Ausstellung einer Papierrechnung Extrakosten zu verrechnen, dem Kunden bei Wechsel oder Verkleinerung des Abonnements eine neuerliche zwölfmonatige Bindefrist vorzuschreiben oder Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag ohne Zustimmung des Kunden an einen Dritten zu übertragen.

Datenschutzgesetz: Verstöße festgestellt
Zudem seien Verstöße gegen das Datenschutzgesetz festgestellt worden, da der Verbraucher beispielsweise nicht erkennen könne, an wen und zu welchem Zweck seine Daten weitergegeben werden, kritisierte im Vorjahr die ursprüngliche Klägerin, die Arbeiterkammer Tirol.

Sky Österreich darf nun weder diese Klauseln oder sinngleiche mit Verbrauchern geschlossenen Verträgen zugrundelegen oder sich auf diese berufen, soweit diese unzulässigerweise vereinbart wurden, so das OLG.

Keine Auswirkungen für Kunden
Sky betonte in einem Statement folgendes: "Ein gutes und faires Verhältnis zu den Kunden sei dem Unternehmen wichtig. Daher haben wir unsere Vertragsbedingungen schon vor längerer Zeit selbst entsprechend geändert und diebeanstandeten Klauseln angepasst." Die Entscheidung des OLG habe somit keine Auswirkungen für die Kunden, so Sky.

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