Unterrichtsausschluss wegen beleidigender WhatsApp-Meldung
"Fr v muss man schlagen", "Ich schwör Fr v soll weg die foatze". Dies sind zwei von mehreren Meldungen, die ein 14-jähriger Schüler aus Stuttgart per WhatsApp gegenüber seinen Mitschülern getätigt haben soll. Nachdem der Schule diese Äußerungen bekannt gemacht wurden, gab es einen temporären Schulverweis. Wie das Rechtsportal Juris.de berichtet, legte der Schüler Widerspruch gegen diese Maßnahme ein, aber umsonst.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart befindet die WhatsApp-Meldungen des Schülers als Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Lehrerin, sowie als schwere Störung des schulischen Friedens. Der Schüler bestritt, dass die Äußerungen von ihm stammten. Screenshots von Mitschülern belegen aber das Gegenteil. Bereits zuvor war der Übeltäter durch wiederkehrendes Fehlverhalten aufgefallen.