Wem gehört das All: Weltraum als Gemeinschaftsgut
Der Start-up-Unternehmer Jörg Blumtritt und die Juristin Silke Schmidt haben sich im Rahmen einer Forschungsarbeit mit der Frage beschäftigt, wie man in Zukunft mit dem All und seinen Rohstoffen umgeht und wie es mit rechtlichen Voraussetzungen darum steht. Die Ergebnisse haben sie in einem Vortrag auf der re:publica zusammengefasst.
Blumtritt sagt, dass das All in den Jahren nach der Challenger-Katastrophe unattraktiv geworden sei. Zuletzt hätte sich das wieder verändert, was man einerseits in der Populärkultur, aber auch auch in der Literatur sehe. Spannend sei, dass die Dinge, mit denen sich die Fiktion beschäftigt, mittlerweile oft schon passieren.
Bis vor einigen Jahren wurde das All von der Regierung dominiert. Aufträge dazu hat man an Firmen aus dem Rüstungssektor vergeben haben, wie etwa Boeing. Mit Unternehmern wie Elon Musk oder Jeff Bezos sei eine neue Ära angebrochen. “Private Unternehmen sind hergekommen und haben den Preis, ins All zu fliegen um 90 Prozent reduziert”, so Blumtritt. Techniken, die privat entwickelt wurden, finden sich mittlerweile auch bei staatlichen Missionen wider.
Rohstoffe in Asteroiden
Asteroiden enthalten oft Edelmetalle, die für den kommerziellen Abbau attraktiv sind. Erst Ende 2015 unterzeichnete US-Präsident Barack Obama den U.S. Commercial Space Launch Competitiveness Act (H.R. 2262). Er besagt, dass US-Bürger die Rohstoffe von Asteroiden kommerziell nutzen dürfen. Interessant ist dieses Gesetz auch deswegen, da es mit moderner Technologie theoretisch auch die Möglichkeiten gibt, Asteroiden im All gezielt anzufliegen, um die Bodenschätze abzubauen.
Dieses Asteroiden-Mining sei jedoch aus vielen verschiedenen Gründen fragwürdig, wie Blumtritt und Schmidt erklären. So wäre es etwa denkbar, dass ein Asteroid beim Abbau von Rohstoffen seine Flugbahn verändert und Kurs auf die Erde nimmt.
Veraltete Vereinbarung
Sie kritisieren in ihrem Vortrag, dass es hier keine internationale Vereinbarung getroffen wurde. Bereits vor knapp 50 Jahren haben 98 Staaten der UN den Weltraumvertrag unterzeichnet. Der Langtitel der Vereinbarung lautet: “Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper.” Ob das, was die USA ihren Bürgern mit dem zuvor genannten Gesetz erlauben, dieser Regelung entspricht, ist umstritten. So habe laut Schmidt bei der Formulierung der UN-Regeln noch niemand an die Möglichkeit gedacht, zu einem Asteroiden zu fliegen, um seine Rohstoffe abzubauen.
Eine neues Regelwerk mehrerer Staaten fehlt bislang. Zum 50. Jahrestag der ersten UN-Konferenz zur Erkundung des Weltalls werden die Staaten abermals zusammentreffen und die bestehenden Regelungen unter die Lupe genommen. Ob daraus ein neues Abkommen entsteht, sei jedoch fraglich.
Nano-Satelliten
Ein weiteres Feld, wo laut Blumtritt und Schmidt strengere gesetzliche Regulierungen notwendig sind, ist der Bereich der Nano-Satelliten. So gebe es bereits jetzt ein japanisches Unternehmen, das eine künstliche “Sternschnuppe” auf Bestellung anbietet. Dabei handelt es sich um nichts anderes als einen Nano-Satelliten, der absichtlich zum Absturz gebracht wird. Die finanzielle Hürde, Satelliten in das All zu schießen, sei so niedrig, dass nahezu jeder mittlerweile mitmachen könne. Laut Blumtritt und Schmidt soll es auch hier strengere Regelungen geben: “Es besteht das Risiko, dass wir das All zumüllen.”
Was kommt in der Zukunft?
Blumtritt und Schmidt warnen jedoch davor, dass die bestehenden rechtlichen Voraussetzungen nicht reichen werden. “Wir müssen uns die Fragen stellen, wie wir als Gesellschaft die Zukunft gestalten wollen”. Der Weltraum so zu einem Gemeinschaftsgut werden, das allen gehört. “Das gemeinsame Erbe der Menschheit kann erhalten werden, selbst dann, wenn private Unternehmer im All aktiv sind.”