Bundesanwaltschaft will Auskunft zu NSA
Die deutsche Bundesanwaltschaft hat mehrere Ministerien und Geheimdienste in Deutschland um Informationen zur NSA-Spähaffäre gebeten. Die „Erkenntnisanfragen" richteten sich an „die mit den in Rede stehenden Fragen befassten Bundesbehörden", sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung" (Samstag-Ausgabe).
So solle geklärt werden, „ob die Ermittlungszuständigkeit des Bundes berührt sein könnte". Konkret gehe es um den Paragrafen 99 des Strafgesetzbuches, der sich mit geheimdienstlicher Agententätigkeit zulasten Deutschlands befasse.
Die Bundesanwaltschaft habe zunächst „aus allgemein zugänglichen Quellen" Informationen über die Spähaktivitäten gesammelt, sagte der Sprecher. Die Prüfung aller Fakten könnte laut dem Zeitungsbericht noch eine Zeit lang dauern.
Durch Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden war im Juni öffentlich bekannt geworden, dass die Geheimdienste der USA und weiterer Länder umfassende Überwachungsprogramme für weltweite Internetaktivitäten und Telekommunikation betreiben. Auch die Daten deutscher Nutzer könnten laut Berichten ausgespäht werden.
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