Bundesrat winkt Bestandsdatenauskunft durch
Die Regierung in Berlin hatte die Novellierung im vergangenen Herbst beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jänner 2012 Teile der bisherigen Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Bürgerrechtsorganisationen und Journalistenverbände werten allerdings auch die Neufassung als Eingriff in die Grundrechte.
Die neugefasste Bestandsdatenauskunft regelt unter anderem die Pflicht für Telekomanbieter, Nutzerdaten auf Anfrage an Ermittlungsbehörden zu übermitten. Die Behörden erhalten unter anderem Namen und Adressen der Nutzer, aber auch Zugangsdaten wie die PIN für das Mobiltelefon. Das Innenministerium, der Autor der Neufassung, wertet die Bestandsdatenauskunft als „unverzichtbares Ermittlungsinstrument“. Die Gesetzesnovelle soll am 1. Juli in Kraft treten.
Scharfe Kritik
Am Donnerstag hatten neun Organisationen, darunter der deutsche Journalistenverband (DJV) und das Komitee für Grundrechte und Demokratie, den Bundesrat aufgefordert, das Gesetz zu stoppen. „Die Vertraulichkeit und Anonymität der Internetnutzung stehen auf dem Spiel, wenn staatliche Behörden der weitreichende Zugang zu unserer Internetnutzung und zu unseren privatesten Daten ermöglicht wird“, erklärte das Bündnis.
Die Organisationen prangerten insbesondere an, dass die Auskünfte schon bei „Bagatelldelikten“ und ohne Zustimmung eines Richters möglich seien. Zudem lehnen sie die geplante Schaffung einer elektronischen Schnittstelle zur Automatisierung der Auskünfte ab.
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte die Neuregelung in der vergangenen Woche kritisiert. Er monierte ebenfalls den fehlenden Richtervorbehalt sowie die große Anzahl an Behörden, darunter die Bundespolizei, sämtliche Nachrichtendienste und der Zoll, die künftig Bestandsdaten abrufen dürfen.