Netzpolitik

Eltern haften nicht für illegale Downloads

Erst wenn die Eltern Anhaltspunkte für illegale Aktivitäten ihres Kindes hätten, müssten sie den PC kontrollieren. Der BGH hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln auf, das Eltern wesentlich mehr Kontrollpflichten auferlegt hatte. (Az.: I ZR 74/12)

EMI auf verlorenem Posten
Das Paar, ein Chefarzt und seine Frau, war unter anderem von EMI Music Germany wegen Urheberrechtsverletzung verklagt worden. Denn bei einer Durchsuchung hatte sich herausgestellt, dass der damals 13-jährige Sohn 2007 über Monate hinweg illegal Musik aus dem Internet heruntergeladen und auf Internettauschbörsen angeboten hatte.

Das OLG gab den Klägern recht und verurteilte das Paar wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zu 3.000 Euro Schadenersatz. Die Eltern hätten sehen müssen, dass auf dem PC Filesharing-Software installiert und zum Teil auch auf dem Desktop sichtbar gewesen seien, hatte es geheißen. Das OLG habe Anforderungen an ein ideales Elternpaar gestellt, das mit allen Wassern gewaschen sei, kritisierte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag und fragte: „Müssen Eltern ihren Kindern denn grundsätzlich misstrauen?“

Klage abgewiesen
Eltern müssten ihr Kind weder beim Surfen im Internet überwachen noch den PC regelmäßig überprüfen oder den Internetzugang sperren, hieß es in der BGH-Entscheidung dann auch. Denn bei einem normal entwickelten 13-jährigen Kind reiche es aus, dass man es über das Verbot einer solchen Aktion informiere. Deshalb wies der BGH die Klage der Unternehmen ab.

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