Entscheidung über Gebraucht-Software vertagt
Der Streit um den Weiterverkauf gebrauchter Software geht in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Mittwoch die Klage von Oracle gegen die Münchner Firma UsedSoft an das Oberlandesgericht (OLG) München zurück. Das OLG müsse den Fall neu verhandeln und Details über den konkreten Ablauf des Verkaufs klären, entschieden die Karlsruher Richter.
Der Rechtsstreit beschäftigt seit 2006 die Gerichte. UsedSoft kauft überschüssige Lizenzen, die Unternehmen nicht mehr benötigen, oder kauft Lizenzen aus Insolvenzen und vertreibt sie weiter. Die Kunden laden die Software dann direkt von der Oracle-Website herunter. Oracle klagte dagegen und bekam beim OLG München recht. UsedSoft ging in Revision und brachte den Fall 2010 vor den BGH, der ihn für die Prüfung des europäischen Rechtsrahmens dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorlegte.
Viele Urteile
Der EuGH entschied 2012, dass gebrauchte Softwarelizenzen unter bestimmten Umständen weiter verkauft werden dürfen. Nun war der BGH wieder am Zuge. Das OLG müsse klären, ob UseSoft die Vorgaben des EuGH konkret erfülle und die Lizenzen demnach weiterverkaufen dürfe, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Joachim Bornkamm am frühen Abend zur Begründung der BGH-Entscheidung.
Eine schriftliche Erklärung will das Gericht am Donnerstag nachreichen. Softwarehersteller wie Oracle oder Microsoft versuchen den Weiterverkauf ihrer Produkte in ihren Lizenzbestimmungen vielfach zu unterbinden. Sie fürchten durch einen florierenden Gebrauchtwarenhandel empfindliche Umsatzeinbußen.
- Gamestop will digitale Spiele wiederverkaufen
- EuGH entscheidet über gebrauchte Software