Netzpolitik

Fluggastdaten: "Abkommen zutiefst enttäuschend"

Das Abkommen erfülle nicht die Kriterien, das das EU-Parlament in den Resolutionen im Jahr 2010 festgelegt habe und sei nicht im Einklang mit dem EU-Recht, erklärte in `t Veld in einer Aussendung vom Mittwoch. "Die Verhandlungen dazu sind im Frühjahr 2003 gestartet. Es ist zutiefst enttäuschend, dass neun Jahre an Verhandlungen mit unserem treusten Freund und Verbündeten, den USA, nicht ein Abkommen zu Folge haben, das europäische Standards bei den Grundrechten respektiert", so die für das Abkommen zuständige Berichterstatterin.

Das Abkommen zwischen der EU und den USA zur Übermittlung von Passenger Name Record (PNR)-Daten wurde 2011 fertig verhandelt und bekam im Dezember seinen Segen vom EU-Rat. Für EU-Abgeordnete war der Text nur in einem Leseraum des Parlaments zugänglich, den sie nur studieren dürften, nachdem sie ein 20-seitiges Dokument mitsamt Geheimhaltungsverpflichtung unterschrieben hatten. Im März soll nun im zuständigen LIBE-Ausschuss darüber abgestimmt werden, im April wird das EU-Parlament über das Abkommen ein finales Urteil fällen.

Was das EU-Parlament wollte
Das Abkommen soll eigentlich eine frühere Version ersetzen, denn bereits jetzt ist es den amerikanischen Sicherheitsbehörden gestattet, die persönlichen Flugdaten europäischer Passagiere bei ihrem Flug in die USA auszuwerten. Das EU-Parlament verlangte nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags vor rund zwei Jahren allerdings, dass das Abkommen neu verhandelt wird, weil die Abgeordneten nunmehr solchen Verträgen der EU mit Drittstaaten zustimmen müssen.

Das EU-Parlament wollte im Jahr 2010 mit Resolutionen diverse Verbesserungen im Hinblick auf die Rechtsmittel, die Beschränkung des Umfangs der zu erfassenden Daten sowie der Speicherdauer erreichen. "Wenn man das Abkommen mit dem ersten aus dem Jahr 2004 vergleicht, stellt es bei vielen Punkten eine Verschlechterung dar. Wir können kein Abkommen gutheißen, das nicht besser, sondern schlechter ist als jenes, das wir abgelehnt haben", appelliert in `t Veld an die EU-Parlamentarier.

Zweck wurde ausgeweitet
Das EU-Parlament hat im Jahr 2010 gefordert, dass der Zweck des Abkommens die Verhinderung, Aufdeckung, Ermittlung und Bestrafung von terroristischen und grenzüberschreitenden Verbrechen, auf die mindestens drei Jahre Haft stehen, ist. Das neu verhandelte Abkommen sehe jedoch auch andere nicht näher spezifizierte Zwecke (wie Grenzkontrollen) vor, so in `t Veld.

Ein weiterer Kritikpunkt der Berichterstatterin ist, dass die Daten der Passagiere für die Ewigkeit gespeichert werden. Zwar wird der Zugang zu den Daten progressiv verschärft und nach 15 Jahren werden die Daten anonymisiert, aber das sei eine Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Abkommen, das vorsieht, dass die Daten nach 3,5 Jahren zerstört werden müssen. Zudem sei die Speicherdauer auch viel länger als beim Abkommen, das mit Australien getroffen wurde (dort beträgt sie 5,5 Jahre).

Sensible Daten dürfen verwendet werden
Zudem kritisiert in `t Veld, dass die bisherige Methode, wie die USA an die Daten der Passagiere gelangt (per "Pull"-Verfahren) nicht ausdrücklich verboten wird. Das hätte das EU-Parlament aber verlangt. Besonders heikel sei, dass sensible Daten über den medizinischen Zustand, des Sex-Lebens oder die Religionszugehörigkeit "in Ausnahmefällen" sehr wohl für Ermittlungen herangezogen werden dürfen. Dies sei im bisherigen Abkommen ausdrücklich verboten gewesen.

Das Abkommen sehe zudem keinen vollständigen Rechtsbehelf für EU-Bürger vor, so die Berichterstatterin. Auch die Notwendigkeit und die Proportionalität einer Massensammlung und -Speicherung von Passagierdaten sei noch nicht ausreichend bewiesen. Die Empfehlung der für das Abkommen zuständigen Berichterstatterin an die Parlamentarier lautet daher, nicht zu zustimmen.

Alexander Sander von der Bürgerrechtsinitiative nopnr.org, begrüßt die Empfehlung der Berichterstatterin. "Was die Kommission mit dem DHS verhandelt hat widerspricht in vielerlei Hinsicht europäischem Recht und ist jenseits jeder Verhältnismäßigkeit. Das Abkommen würde zu massiver Rechtsunsicherheit für die europäischen Bürger führen und von Datenschutz und ist weit und breit keine Sicht. Ich freue mich daher, dass die Berichterstatterin dazu aufruft, dieses Abkommen nicht anzunehmen und hoffe, dass die Abgeordneten dieser Empfehlung nun auch folgen."

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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