Netzpolitik

Gericht: Behörde muss Anwaltskosten von Max Schrems zahlen

Der irische High Court hat am Freitag entschieden, dass die irische Datenschutzbehörde (DPC) die Anwaltskosten von Max Schrems im Rechtsstreit um Facebook vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) fast zur Gänze übernehmen muss. Nur die Anwaltskosten für drei Tagen der Anhörung müsse der US-Konzern Facebook übernehmen. Für den österreichischen Datenschützer ist das Urteil "ein voller Erfolg", wie Schrems am Freitag zur APA sagte.

Die Gerichtsentscheidung könne von der Datenschutzbehörde oder von Facebook noch beeinsprucht werden, er und seine Anwälte rechneten aber nicht damit, sagte der Jurist auf APA-Anfrage. Die Entscheidung des High Court sei eine Grundsatzentscheidung, wer seine Anwaltskosten tragen müsse, aber noch keine Entscheidung über die Höhe der Kosten. Er habe keinen Schadenersatz gefordert, sondern wolle nur die Anwaltskosten erstattet. Nach Schätzungen von Beobachtern könnte das ein Betrag in einstelliger Millionenhöhe sein. Er selber habe unzählige Stunden unbezahlt an diesem Fall gearbeitet, gibt der Aktivist an.

Der irische Steuerzahler werde zusätzlich noch 2,9 Mio. Euro an Anwaltskosten der irischen Datenschutzkommission tragen müssen. Die irischen Datenschützer sind zuständig, weil sich in dem Land der europäische Hauptsitz von Facebook befindet.

Hintergrund

Schrems hatte 2013 wegen der Enthüllungen von Edward Snowden über die Zusammenarbeit von Facebook mit den US-Sicherheitsbehörden eine Beschwerde gegen Facebook eingereicht, um die Weitergabe seiner persönlichen Daten durch Facebook an die USA zu verhindern. Nach einer ersten Vorlage an den EuGH im Jahr 2015, die zur Ungültigkeit des "Safe Harbor" führte, reichte die irische Datenschutzbehörde eine weitere Klage gegen Schrems und Facebook ein, um die Auslegung des EU-Rechts zu "klären".

Der zweite Fall brauchte mehr als fünf Jahre lang vor drei Gerichten in Irland und auf EU-Ebene. Bis zu 25 Anwälte nahmen an den Anhörungen vor dem irischen High Court teil. Mehr als 45.000 Seiten an Dokumenten wurden von Facebook eingereicht und mehr als sechs Wochen Anhörungen waren notwendig, um die verschiedenen Argumente zu behandeln. Als Gewinner der Auseinandersetzung hat Schrems nun Anspruch auf Deckung seiner Prozesskosten, stellte der irische High Court fest.

Datenschutzbehörde "weiter säumig"

In der Sache selber sei die irische Datenschutzbehörde weiter säumig, wie der von Schrems gegründete Verein noyb in einer Aussendung schildert. Die Behörde habe auch nach dem EuGH-Urteil weiter nicht über seine Beschwerde entschieden. Anstatt nach sieben Jahren eine endgültige Entscheidung zu treffen, habe sie eine getrennte zweite Untersuchung gegen Facebook beschlossen. Facebook erwirkte dagegen umgehend einen Gerichtsbeschluss. Schrems reichte seinerseits rechtliche Schritte ein, um seinen Fall endgültig zu entscheiden. Die drei Parteien werden sich daher im Dezember und Jänner wieder vor dem irischen High Court sehen."Entweder fährt die DPC völlig absurde rechtliche Strategien oder sie will einfach ihre Arbeit nicht tun - so oder so ist die Situation höchst problematisch", kritisiert der Datenschützer.

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