Irisches Höchstgericht prüft jetzt Klage gegen Facebook
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Der Datenschutzaktivist Max Schrems möchte die irische Datenschutzbehörde über das Höchstgericht des Landes zu einer raschen Entscheidung gegen die EU-US-Datentransfers des Internetriesen Facebook zwingen. Wie Schrems und seine Organisation "noyb" am Montag mitteilten, hat der High Court eine "Judicial Review" gegen die irische Datenschutzkommission (DPC) zugelassen. Eine Anhörung werde noch für heuer erwartet.
Die irischen Datenschützer sind zuständig, weil sich in dem Land der europäische Hauptsitz von Facebook befindet. Um die Weitergabe seiner persönlichen Daten durch Facebook an die USA zu verhindern, hatte Schrems bereits im Jahr 2013 eine Beschwerde bei der DPC eingebracht. Trotz zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die EU-US-Datentransfers für ungültig erklärten, seien in dem Verfahren "nur geringe Fortschritte erzielt" worden, heißt es in einer Aussendung. Erst im September habe die DPC das Verfahren sogar auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Beschwerdeverfahren
Die DPC habe eine zweite Untersuchung eingeleitet, in der Schrems keine Parteienstellung habe. Facebook habe dieses Parallelverfahren zuerst öffentlich kritisiert und dann mit einer eigenen "Judicial Review" blockiert. Die nunmehrige Höchstgerichtsprüfung durch noyb sei "in vielerlei Hinsicht das Gegenstück" zu jener von Facebook. Ziel sei es, dass ursprüngliche Beschwerdeverfahren zügig zu einer Entscheidung zu bringen.
"Die DPC hat ein zweites Verfahren nur eröffnet, um den Beschwerdeführer aus dem ersten Verfahren loszuwerden", kritisierte Schrems. "Wir versuchen nun, das ursprüngliche Verfahren ab 2013 wieder in Gang zu bringen, um nach sieben Jahren und fünf Gerichtsurteilen, die uns alle Recht gegeben haben, endlich eine Entscheidung der DPC zu erreichen." Laut dem Datenschutzaktivisten hatte die DPC dem Höchstgericht bereits für das Jahr 2015 zugesagt, "dass es zügig entscheiden wird". "Es scheint, dass wir ein klares Urteil brauchen, um die DPC zu zwingen, ihre Arbeit zu tun und die klaren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof auch durchzusetzen", so Schrems.
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