Grüne stoßen bei Verfolgung von Hasspostings an Grenzen
Seit einiger Zeit gehen die Grünen verstärkt gegen Hasspostings im Internet vor. So hat Parteichefin Eva Glawischnig zielgerichtet Facebook-User wegen übler Nachrede geklagt, die manipulierte Sujets mit frei erfundenen, ihr in den Mund gelegten Zitaten verbreitet haben. Bei der Durchsetzung ihrer Klagen stößt Glawischnig allerdings an Grenzen.
Im Unterschied zur Verhetzung handelt es sich bei übler Nachrede um kein Offizialdelikt, das von Amts wegen von der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Um den oder die Täter vor Gericht zur Verantwortung ziehen zu können, bedarf es einer Privatanklage, die der Betroffene einbringen muss. In solchen Fällen gibt es bis zum Verhandlungstermin im Regelfall keine polizeilichen Ermittlungen, was bedeutet, dass der Beklagte vom Richter erstmals zur Sache vernommen wird.
Deutscher bleibt fern
Probleme tun sich dann auf, wenn Beklagte nicht zur Verhandlung erscheinen, wie es jüngst im Wiener Straflandesgericht geschehen ist. Dort hätte sich in der Vorwoche ein deutscher Staatsbürger zu verantworten gehabt, weil er auf Facebook ein mit einem Foto von Glawischnig illustriertes Posting verbreitete, in dem behauptet wurde, die Grünen würden "Sex mit Minderjährigen ab 12 Jahren" fordern. Der Mann weigerte sich allerdings, die Klage entgegenzunehmen, und solange er sich dem Verfahren entzieht, kann gegen ihn nicht wegen übler Nachrede verhandelt werden. Eine Verhandlung in Abwesenheit ist nämlich unzulässig, sofern der Beklagte bisher nicht zur Sache vernommen wurde.
Zumindest ein weiterer, ähnlich gelagerter Fall ist im Wiener Straflandesgericht anhängig. Auch dieses Verfahren richtet sich gegen einen Deutschen, der ebenfalls Glawischnigs Foto mit der Unterstellung geteilt hatte, die Grünen würden für Sex mit Minderjährigen eintreten. Dieser Mann übernahm zwar die ihm zugestellte Privatanklage, verweigerte sich danach aber ohne nähere Begründung dem Wiener Gericht.
Um doch noch zu ihrem Recht zu kommen, könnte Glawischnig in diesen Fällen ihre Klagebegehren modifizieren und auf medienrechtliche Anträge einschränken, wie ihr Rechtsvertreter Lukas Gahleitner (Kanzlei Windhager) gegenüber der APA andeutete. Damit könnte den nicht verhandlungsbereiten Usern vom Gericht zumindest die Löschung der Hasspostings und eine "Gegenveröffentlichung" auferlegt werden, da dafür ihre persönliche Anwesenheit nicht erforderlich ist.