Ibiza-Video: Experten sehen kein Problem mit dem Datenschutz
Nachdem am Sonntag ein deutscher Datenschützer die heimliche Aufzeichnung des Videos von Heinz-Christian Strache (FPÖ) und die Veröffentlichungen scharf kritisiert hat, hat sich am Montag Arge Daten-Obmann Hans Zeger dazu geäußert. Nach Ansicht des heimischen Datenschützer treten die Datenschutzrechte in den Hintergrund, in diesem Fall überwiegt das öffentliche Interesse.
Als strittigen Punkt sieht Zeger jedoch die Urheberrechtsinteressen der heimlich gefilmten FPÖ-Politikern Strache und dem mittlerweile zurück- und aus der Partei ausgetretenen Ex-Klubchef Johann Gudenus. "Es geht hier nicht um eine rein private Geschichte", betonte Zeger. Vielmehr habe sich Strache "als der große Diktator von Österreich gebärdet mit dem Hinweis auf Ämter". Möglicherweise gebe es in dem Video auch Sequenzen, die "rein privater Art sind. Aber die wurden bisher ohnedies nicht veröffentlicht", sagte der Datenschützer.
DSGVO unterschiedlich ausgelegt
Er wies darauf hin, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Nationalstaaten unterschiedlich ausgelegt worden ist. In Österreich wurde das, was darin enthalten ist, "für journalistische Tätigkeiten, um die Meinungsfreiheit zu erleichtern, abweichend geregelt". Das heißt im Klartext: "Die DSGVO gilt für journalistische Tätigkeiten nicht". Zeger betonte, dass im Prinzip jeder, "der auch nur irgendetwas Journalistisches macht, sei es ein Blog oder eine Webseite - sich darauf berufen kann.
Was übrig bleibt sei das Recht auf das eigene Bild, das Urheberrecht. Demnach dürfen Informationen nicht verwertet werden, die die Interessen des Betroffenen beeinträchtigen, erläuterte Zeger. Allerdings müsse auch hier unterschieden werden, ob es sich um eine Person des öffentlichen Interesses, einen Amtsträger handelt, oder um eine Privatperson. "Das könnte man diskutieren", beurteilte der Datenschützer. Hier könnten die Gefilmten auf dem Zivilrechtsweg Schadenersatz vom Urheber der Videos einklagen. "Das Recht auf das eigene Bild ist ziemlich streng." Allerdings sei das eine Sache von Gerichten und "mittlerweile ist Strache ja zu einer Person der absoluten Zeitgeschichte geworden". Und Personen des öffentlichen Interesses "müssen sich mehr gefallen lassen". Das sei nun eine Abwägungsfrage, "war das noch ein zulässiger Eingriff oder nicht", darüber "kann man noch streiten".
"Auch rechtswidrig beschaffte Daten können bei Gericht verwendet werden"
Zeger betonte außerdem, dass es in Österreich kein Beweisverwertungsverbot gib. "Auch rechtswidrig beschaffte Daten können bei Gericht verwendet werden", sagte er. Denn das Beweisverwertungsverbot sei eingeschränkt und gelte beispielsweise nur, "wenn der Staat im Zusammenhang mit dem Großen Lauschangriff etwas macht". "Das Video kann frei verwertet werden, wenn es um die Prüfung möglicher krimineller Aktivitäten durch heimische Gerichte geht", konkretisierte der Chef der Arge Daten.
In Summe gebe es zahlreiche unterschiedliche juristische Aspekte zu beachten. Noch dazu wurde das Video ja noch vor Inkrafttreten der DSGVO angefertigt. "Ich habe Zweifel daran, dass man aus dem Datenschutz heraus irgendwas konstruieren kann", sagte Zeger. Sein Fazit laute jedoch: Aus österreichischer Sicht betrachtet müsse Strache "die Krot schlucken".