Datenschützer kritisiert Veröffentlichung des Strache-Videos
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Darf man Politiker heimlich aufnehmen und so ihre wahre Geisteshaltung und Absichten, die unter Umständen sogar strafrechtlich relevant sind, bloßstellen? Der Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Stefan Brink, hat die Veröffentlichung, die zum sofortigen Ende der türkis-blauen Regierung in Österreich geführt hat, heftig kritisiert. In dem 2017 aufgenommenen Video, das sich als Falle entpuppte, verspricht Heinz-Christian Strache einer angeblichen russischen Oligarchin für Wahlkampfhilfe öffentliche Aufträge.
Datenschutz vs. Bürgerschutz
"Wenn wir politische Gegner hintergehen, ihre Privatsphäre verletzen und sogar kriminelles Unrecht begehen, schaden wir letzten Endes unserer politischen und damit uns allen", schrieb Brink mit dem offiziellen Twitter-Account der Behörde. Den Spiegel sowie die Süddeutsche Zeitung kritisierte er mit den Worten "Kein Ruhmesblatt". Die Presse entscheide zwar selbst, was sie veröffentliche, sie müsse aber auch gegenläufige Grundrechte beachten. „Dazu gehören auch die Persönlichkeitsrechte und dazu gehört auch der Datenschutz“, sagte er.
Auf Twitter sorgten Brinks Aussagen praktisch durchgehend für Unverständnis und Fassungslosigkeit. "Datenschutz ist in erster Linie Verbraucher- und Bürgerschutz. Die Arbeit von Unternehmen, Parteien und Amtsträger muss transparent sein. Ihr Versuch Pressefreiheit gegen Datenschutz ausspielen zu wollen, sollte die Landesregierung BW hellhörig werden lassen", schrieb etwa die Userin @ConnyKis.
"Der Schutz unserer politischen Kultur und unserer Demokratie erfolgte doch gerade erst durch die Veröffentlichung des Videos!", argumentierte @BelaMutschler. Andere, wie @caradastrategy wurden deutlicher: "Sagt mal habt ihr noch alle Latten am Zaun? Wer schadet hier eigentlich der Demokratie? Die FPÖ oder diejenigen, die den Skandal aufdecken? Privatsphäre ist wichtig, aber ich darf bei mir zuhause eben keine Verschwörung gegen den Staat aushecken und mich dann auf Privatsphäre berufen."
Privatmeinung auf öffentlichem Account
Viele kritisierten auch, dass Brink für das Kundtun seiner Privatmeinung den offiziellen Account der Datenschutzbehörde verwendet hatte. Kritisiert wurde auch, dass damit genau die selbst gewählte Opfer-Rolle der FPÖ gestärkt werde, anstatt die dort getätigten Aussagen in den Mittelpunkt zur rücken. User @morphp87 verlangte gar den Rücktritt des Beauftragten: "Jemand, der nicht versteht wann der Schutz der Privatssphäre endet, ist nicht geeignet für das Amt des Datenschutzbeauftragten."
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