Netzpolitik

Indien: Drei Jahre Haft für Besuch von Torrent-Seiten

Drei Jahre Gefängnis oder bis zu 300.000 Rupien (rund 4000 Euro) Geldbuße werden in Indien künftig offenbar fällig, wenn man trotz Netzblockaden gesperrte Webseiten besucht. Wie India Today berichtet, geht dies aus einer neuen Nachricht hervor, die Internet-Nutzer angezeigt bekommen, wenn sie etwa eine Torrent-Seite aufrufen. Selbst das Ansehen von Webseiteninhalten wird damit unter Strafe gestellt.

Die Drohung an neugierige Internetnutzer tauchte offenbar ohne offizielle Vorankündigung auf. Wie India Today beschreibt, herrscht Unklarheit darüber, ob es sich um eine hohle Drohung handelt oder eine gezielte Vorgehensweise der Regierung. Es ist auch völlig unklar, wie ein Vergehen gegen die neue Vorschrift überprüft werden soll.

India Today vermutet, dass die in Indien mächtigen Bollywood-Filmstudios hinter der Maßnahme stehen. Es sei gängige Praxis, dass Anwälte der Unternehmen vor der Veröffentlichung eines neuen Films vor Gericht um die Blockierung einer Reihe von Webseiten ansuchen. Vorgelegte Listen würden üblicherweise anerkannt und an Internet-Provider weitergeleitet, die genannte URLs dann blockieren müssen.

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