Netzpolitik

Neues Register: 417 Lobbyisten gemeldet

Vertreter der Lobbying-Branche fordern daher eine Reform des Gesetzes. Die Anwälte wollen im Zweifelsfall ausjudizieren, ob sie sich wirklich registrieren müssen. Das Lobbyistenregister wurde in Folge der Telekom-Affäre und des Skandals rund um den EU-Abgeordneten Ernst Strasser eingeführt. Seit Jahresanfang müssen sich in Österreich tätige Lobbyisten nun beim Justizministerium registrieren, andernfalls drohen Strafen zwischen 10.000 und 60.000 Euro (im Wiederholungsfall) bis hin zur Nichtigkeit von Lobbying-Aufträgen. Letzteres kann allerdings nur Lobbying-Agenturen treffen, die professionelle Interessensvertretung für Dritte betreiben.

Aktuell scheinen im Lobbying-Register 26 Agenturen mit 82 namentlich registrierten Lobbyisten auf (Registerabteilung A1), sowie 41 Firmen mit 211 eigenen „In-House-Lobbyisten" (Registerabteilung B). Agenturen müssen dem Justizministerium außerdem ihre Auftraggeber nennen, diese Informationen sind allerdings nicht öffentlich einsehbar.

Sozialpartner haben Frist bis September 2014
Weniger strenge Auflagen als für Agenturen und Firmen gibt es für gesetzliche „Selbstverwaltungskörper" (z.B. Kammern) sowie für private Interessensverbände - von den diversen Branchenverbänden bis hin zum ÖGB. Sie mussten sich zwar ebenfalls bis Sonntag anmelden (in den Registerabteilungen C und D), müssen jedoch nur die Anzahl ihrer „Interessensvertreter", nicht aber deren Namen bekannt geben - und auch dafür haben sie in der Regel noch Zeit bis September 2014. Dann dürfte auch die Zahl der gemeldeten Interessensvertreter noch einmal kräftig steigen.

Einige Kammern und Verbände haben die Anzahl ihrer Interessensvertreter dennoch bereits jetzt eingetragen. Im Register scheinen aktuell neun Kammern und „Selbstverwaltungskörper" mit 54 Interessensvertretern sowie 17 private Verbände mit 70 Interessensvertretern auf. Wirtschafts- und Arbeiterkammer haben allerdings noch keine Zahlen bekanntgegeben. Sie nutzen die Übergangsfrist bis 2014.

Auch abgesehen davon ist das Register noch nicht komplett. Dies deshalb, weil das Justizministerium die eintreffenden Meldungen prüfen muss, was zu Verzögerungen bei der Veröffentlichung im Internet führen kann. So haben zwar ÖGB und Industriellenvereinigung in der Vorwoche angekündigt, ihre Registrierung fristgerecht durchführen zu wollen. Im Register scheinen die beiden Verbände aber noch nicht auf.

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