VfGH weist Sammelantrag gegen Vorratsdaten zurück
Von dem Sammelantrag des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) gegen die Vorratsdaten-Regelung ist nicht viel übrig geblieben. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) befand, dass nur der erste Antragsteller ausreichend legitimiert ist. Für mehr als 11.000 Privatpersonen sei die aktuelle Betroffenheit nicht ausreichend dargestellt, ihre Anträge wurden zurückgewiesen, so der VfGH am Mittwoch in einer Aussendung.
Für einen Individualantrag beim VfGH muss der Antragsteller durch eine gesetzliche Regelung aktuell betroffen sein. Beim ersten AK-Vorrat-Antragsteller wurde ausreichend dargestellt, dass dies der Fall ist. Dieser Antrag bleibt also Gegenstand des beim VfGH laufenden Verfahrens und ist damit Gegenstand der öffentlichen Verhandlung morgen, Donnerstag. Außerdem haben auch die Kärntner Landesregierung und ein Angestellter eines Telekommunikationsunternehmens die österreichische Vorratsdaten-Regelung angefochten.
Sie haben bereits dazu beigetragen, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben wurde. Denn der VfGH hatte sich in Behandlung dieser Anträge an den Europäischen Gerichtshof gewandt. Jetzt müssen die Verfassungsrichter entscheiden, ob bzw. wie weit auch die österreichische Reglung aufzuheben ist. Sie schreibt vor, dass alle Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Internet für sechs Monate gespeichert werden müssen.