"Stromverbrauch interessiert viele gar nicht"
Der Sinn von neuen, intelligenten Stromzählern für Kunden soll vor allem darin liegen, dass sie den Stromverbrauch besser kontrollieren können. Statt einer jährlichen Stromablesung sollen die Daten für Endverbraucher künftig "spätestens einen Tag nach deren erstmaliger Verarbeitung im Internet im Internet kostenlos zur Verfügung stehen", heißt es in der Gesetzesnovelle. "Das sind zu viele Daten für Uninteressierte, aber zu wenig Daten für Leute, die wirklich ihren Verbrauch ändern wollen", kritisiert Hans Zeger von der ARGE Daten bei einer Tagung zum Thema "Smart Metering und Datenschutz" am Dienstag in Wien.
"Verbrauch interessiert nicht einen jeden"
Zudem zeigen internationale Studien, dass intelligente Stromzähler nur dann "einen positiven Effekt auf den Energieverbrauch von Nutzern haben, wenn der Wille dafür da ist", meint Gunda Kirchner von der Österreichischen Energieagentur. Doch die Mehrheit der Österreicher weiß eigentlich gar nicht, wieviele Kilowattstunden sie tatsächlich verbrauchen - und viele interessieren sich auch nicht dafür. "Es muss daher Modelle geben, die verschiedene Lebensstile abbilden. Es darf nicht sein, dass Konsumenten Informationen aufs Aug" gedrückt bekommen, nur weil eine Gruppe von Experten meint, dass Energie sparen wichtig ist", fügt Zeger hinzu.
Stromversorgung als Grundrecht?
Zeger warnte zudem davor, dass die Einführung von flexiblen Tarifen ein "Zwei-Klassen-Energiesystem" erzeugen könnte. Wenn Kunden ihre Stromrechnung zu spät gezahlt haben, kann ihnen mit dem neuem System etwa der Strom aus der Ferne abdreht werden. "In Wien haben wir bisher wenigen Kunden tatsächlich den Strom abgeschaltet", hält Reinhard Brehmer von der Wien Energie entgegen.
Zeger forderte im Rahmen der Podiumsdiskussion am Nachmittag zudem eine "Universalversorgung" mit Strom, also sozusagen Strom als Grundrecht. "Strom ist für Menschen überlebenswichtig", ergänzt er. Tahir Kapetanovic, Leiter des Bereichs Strom bei der E-Control, widerspricht: "Elektrische Energie ist ein Produkt und wir haben einen freien Markt."
"Es lassen sich Muster erkennen"
Kritiker äußerten auf der Tagung zudem massive Datenschutzbedenken. Prinzipiell ungeregelt durch die beschlossene Gesetzesnovelle bleibt nämlich, wie oft die Verbrauchsdaten vom Stromversorger ausgelesen werden. Die Verantwortung wird von der Regierung an die Regulierungsbehörde E-Control abgeschoben.
Prinzipiell ist es mit den neuen Geräten nämlich möglich, dass der Stromverbrauch eines Haushalts exakt aufgezeichnet wird. Dadurch lassen sich genaue Profile erstellen und Muster ablesen - etwa wann jemand schläft, kocht oder das TV-Programm läuft.
"Diese Zählerdaten sind eindeutig personenbezogene Daten, die im Datenschutzgesetz (DSG 2000) festgeschrieben sind", erklärt Stephan Renner von der Österreichischen Energieagentur. In den Niederlanden haben die dortigen Smart-Metering-Pläne gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen und wurden nach massiven Protesten von Konsumentenschützern wieder zurückgenommen, erzählte Renner.
Kosten-Nutzen-Analyse und Verhaltensregeln
Renner kritisierte zudem, dass der Zweck für den Einsatz von Smart Metern im Gesetz nicht ausreichend verankert sei. Dort steht, dass die Daten für Zwecke der Verrechnung, Kundeninformation und Energieeffizienz zu speichern seien. "Was für Daten brauchen wir beispielsweise, um Energieeffizienz zu messen?" Die Österreichische Energieagentur plädierte daher dafür, vor der Einführung der Smart Meter eine genaue Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. "Wir müssen uns noch viel intensiver damit beschäftigen, was Kunden wirklich brauchen", so Renner.
Zeger formulierte zudem einige Verhaltensregeln, die vor einem flächendeckenden Einsatz von Smart Metering in Österreich angedacht werden sollten. Unter anderem sei eine eindeutige Rollenverteilung wichtig, wer für Smart Metering-Probleme zuständig ist und eine klare Formulierung, an wen sich Kunden bei Problemen wenden können. Hier würde auch die Einrichtung einer niederschwelligen Ombusstelle (ähnlich der RTR im Telekommunikationsbereich) Sinn machen, fügte Zeger hinzu.
Nächtliches Waschen "bringt nichts"
Doch wieviel können Kunden mit den neuen Geräten wirklich sparen? In einer Studie zu Energieeffizienz hat die Energieagentur laut Renner angenommen, dass es drei Prozent der Stromkosten sein könnten - allerdings nur dann, wenn die Kunden entsprechendes Feedback über ihre Daten und zusätzlich eine Energieberatung bekommen. "Die Waschmaschine um drei Uhr nachts betreiben bringt nichts", meint etwa Brehmer von der Wien Energie. "Aber dort, wo es sich energietechnisch auszahlt, sollte etwas getan werden."
(Barbara Wimmer)
Gesetzesnovelle in Österreich
In Österreich müssen bis 2020 80 Prozent der Haushalte mit intelligenten Stromzählern, sogenannten "Smart Metern", ausgestattet sein. Das schreibt eine Energieeffizienzrichtlinie der EU vor. Um diese in Österreich umzusetzen, musste das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG)
novelliert werden. Diese Novellierung wurde am Dienstag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament beschlossen.
Die Österreichische Energieagentur lud am selben Tag zu einer Tagung zum Thema "Smart Metering und Datenschutz".
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