Netzpolitik

Urheberrecht: Unmut über Gesetzespläne

Klagen oder Abmahnungen für den Tausch urheberrechtlich geschützter Files im Netz, Zugriff für Rechteinhaber auf Internet-Zugangsdaten bei mutmaßlichen Urheberrechtsverstößen und eine Speicherabgabe auf Computer. Geht es nach einem Arbeitspapier des Justizministeriums, das vor etwas mehr als einer Woche an die Öffentlichkeit gelangte und am Dienstag mit Interessensvertretern diskutiert wird, dann hat es die für 2013 geplante Reform des Urheberrechtsgesetzes in sich. Mit den Ministeriumsplänen glücklich ist - abgesehen von Vertretern der Rechteinhaber - niemand. Von Wirtschafts- und Arbeiterkammer, zivilgesellschaftlichen Organisationen und vom Verband der Internet Service Provider hagelt es Kritik.

Insgesamt umfasst die geplante Novelle des Urheberrechtsgesetzes 13 Punkte, die von der bereits von EU-Rat und Parlament beschlossenen Ausweitung der Schutzdauerrichtlinie von 50 auf 70 Jahren über eine Richtlinie für verwaiste Werke bis hin zu neuen Verteilungsregeln reichen. In der Kritik stehen vor allem zwei Punkte. Neben der geplanten Einführung einer Abgabe auf Speichermedien ("Festplattenabgabe") stoßen sich viele Interessensvertreter an den Ministeriumsplänen zur Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsvergehen.

Rechtsdurchsetzung umstritten
Laut dem Arbeitspapier sollen Internet-Anbieter dazu verpflichtet werden, Rechteinhabern auf richterlichen Beschluss Auskunft über Namen und Adressen von Personen hinter IP-Adressen zu geben. Der Punkt gilt nicht zuletzt deshalb als heikel, weil dabei auch auf Daten zugegriffen werden müsste, die nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eigentlich als Vorratsdaten gespeichert werden sollten. Der Zugriff auf Vorratsdaten ist streng geregelt und - von Ausnahmen abgesehen - nur zur Verfolgung schwerer Straftaten möglich. Bei Urheberrechtsvergehen ist er nicht erlaubt. Laut dem Arbeitspapier ist aber die "Verarbeitung der Zugangsdaten, die längsten drei Monate vor der Anfrage gespeichert wurden, zulässig".

Das Justizministerium versuche zwar den Ausdruck "Vorratsdatenspeicherung" penibel zu vermeiden, ohne Zugriff auf die Vorratsdaten würden die meisten Anfragen aber ins Leere gehen, sagt Christof Tschohl vom AK Vorrat zur futurezone. "Ich gehe davon aus, dass IP-Adressen nur einige Tage lang vorgehalten werden und dann für betriebliche Zwecke nicht mehr notwendig sind und als Vorratsdaten deklariert werden."

Rechtsunsicherheiten
Für Tschohl bringt die in dem Arbeitspapier vorgeschlagene Regelung auch rechtliche Probleme mit sich. Im Rahmen der österreichischen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei im Telekommunikationsgesetz abschließend geregelt worden, zu welchen Zwecken Verkehrsdaten verarbeitet werden dürften. Ein Festschreiben der Auskunftsverpflichtung an Rechteinhaber im Urheberrechtsgesetz reiche nicht, dazu sei auch eine Novellierung des TGK notwendig. "Wenn das nicht geschieht, haben wir eine Riesen-Rechtsunsicherheit."

"Es wird Klagen geben"
Auch Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA (Internet Service Providers Austria), ortet Rechtsunsicherheiten. Das Telekommunikationsgesetz schreibe vor, die Verkehrsdaten von Nutzern zu löschen oder sie als Vorratsdaten zu deklarieren, wenn sie zu betrieblichen Zwecken nicht mehr benötigt werden, laut dem Arbeitspapier des Minisiteriums müssten sie aber drei Monate lang zugänglich gehalten werden, sagt Schubert. "Es wird Klagen geben. Bis die entschieden sind, wird es sechs bis sieben Jahre dauern."

Der AK Vorrat, der für die Bürgerinitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" mehr als 106.000 Unterstützer sammelte, spricht sich strikt gegen den Zugriff auf Vorratsdaten bei Urheberrechtsvergehen aus: "Man hat uns die Vorratsdatenspeicherung als Anti-Terrormaßnahme verkauft. Jetzt soll sie zur Aufklärung von Urheberrechtsvergehen herhalten", so Thomas Lohninger vom AK Vorrat.

Mit seiner Meinung ist der AK Vorrat nicht alleine."Wir wehren uns gegen den Zugriff auf Vorratsdaten", sagte Rene Bogendorfer von der Sparte Information und Consulting Wirtschaftskammer Österreich, bei einer Diskussionverstaltung der Kammer am vergangenen Freitag in Wien: "Vorratsdaten haben nichts mit Urheberrechtsverletzungen im Netz zu tun." Auch Sonja Auer-Parzer von der Arbeiterkammer (AK) verwies im Zusammenhang mit dem Auskunftsanspruch auf Probleme in Hinblick auf Datenschutz und Vorratsdatenspeicherung.

Abmahngebühren
In dem Arbeitspapier des Justizministeriums ist auch eine Deckelung von Abmahngebühren bei Urheberrechtsvergehen vorgesehen. Damit sollen Abmahnwellen, wie sie in Deutschland zu sehen sind, verhindert werden. Für einfache Fälle wird der Kostenanspruch für anwaltliche Mahnschreiben auf 100 Euro eingeschränkt. "Ein Fall ist dann einfach gelagert, wenn er nach Art und Umfang ohne größeren Arbeitsaufwand zu bearbeiten ist, also zur Routine gehört", heißt es in den Erläuterungen zu dem Arbeitspapier. In welchem Ausmaß mutmaßlichen Verletzern darüber hinaus Kosten enstehen, bleibt unklar. Ihnen wird aber zumindest auch ein (noch) nicht näher bestimmter Kostenersatz, der Internet-Anbietern für ihre Auskünfte zugesprochen wird, verrechnet werden.

Der Verein für Internet-Benutzer Österreichs, vibe.at, befürchtet, dass Konsumenten und Internet-Nutzer schutzlos den Ansprüchen von Rechteinhabern und -verwertern ausgesetzt sein könnten. Auf Privatnutzer, die sich gerichtlich gegen Ansprüche wehren wollen, könnten hohe Gerichts- und Anwaltskosten zukommen, heißt es in einer auf der Website des Vereins veröffentlichten Stellungnahme  zu dem Arbeitspapier des Ministeriums. "Auch Fragen der Haftung der Anschlussinhaber oder Erziehungsberechtigen werden im Laufe der Jahre erst mühsam ausjudiziert werden müssen."

Speichermedienabgabe soll 13 Millionen Euro bringen
Auch die seit Jahren umstrittene Festplattenabgabe ist in dem Papier enthalten. Vorgeschlagen wird Speichermedien jeglicher Art in die "Leerkassettenvergütung" für private Kopien und PCs als Teil der Gerätekette in die Reprografievergütung einzubeziehen, wie es in den Erläuterungen zu dem Arbeitspapier des Justizministeriums heißt. Insgesamt rechnen die Ministeriumsbeamten durch die gesetzliche Festschreibung der Speichermedienabgabe mit Mehreinnahmen von rund 13 Millionen Euro netto. Nicht vergütungspflichtige Vervielfältigungen wurden aus der Summe bereits herausgerechnet.

Gleichzeitig soll es auch zu Änderungen beim Recht auf private Kopien kommen. Nach deutschem Vorbild sollen offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugängliche gemachte Vorlagen für private Kopien nicht mehr zulässig sein. Bislang war diese Frage in Österreich eine rechtliche Grauzone.

"Völlig an der Realität vorbei"
"Die Vergütung wird ausgedehnt, das Recht auf Privatkopie wird eingeschränkt", kritisierte der Anwalt Axel Anderl, Partner bei der Kanzlei Dorda Brugger Jordis, bei der Diskussionveranstaltung der WKO am Freitag: "Der Entwurf ist unbrauchbar." Es müsse auch darüber diskutiert werden, wie die Tarife für die umstrittene Abgabe entstehen, sagte Sonja Auer-Parzer von der Arbeiterkammer.

Es gehe völlig an der Realität vorbei, wenn von Konsumenten erwartet werde, rechtmäßige Quellen zu identifizieren: Sie sind keine Urheberrechtsanwälte, meint Markus Stoff von der Initiative für Netzfreiheit: "Den Konsumenten werden weniger Rechte eingeräumt, dafür dürfen sie mehr bezahlen und können leichter kriminalisiert werden."

"Falsche Richtung"
Der Entwurf gehe in die falsche Richtung, meint ISPA-Generalsekretär Schubert. Er wendet sich nur dem Symptom - der Gesetzesverletzung - zu, anstatt Mängel zu beheben. "Es gibt noch nicht genug legale Angebote", kritisiert Schubert. "Es gibt einige große Player, aber von einem Wettbewerb sind wir noch weit entfernt." Die Verwerter hätten den Wagen im Netz an die Wand gefahren: "Zur Belohnung sollen sie nun eine Abgabe bekommen und der Gesetzgeber schlägt vor, Nutzer weiter zu verfolgen."

Auch Wolfgang Zinggl, Kultursprecher der Grünen, sprach sich in einer Aussendung vom Montag gegen das Arbeitspapier aus. Man werde mit Sicherheit keinem Gesetz zustimmen, das eine Durchsetzung von Urheberrechten über Bespitzelung, den Kauf von Persönlichkeitsdaten oder ähnliche Eingriffe in die Privatsphäre und bürgerliche Freiheit ermöglicht.

VAP: "Werden den Entwurf wollen"
Werner Müller vom Verein Anti Piraterie (VAP) bezeichnete das Arbeitspapier des Ministeriums  bei der Diskussionsveranstaltung der Wirtschaftskammer am Freitag als "Nullsummenspiel". Das Arbeitspapier sei keine Lösung für die Zukunft, sondern eine Aufarbeitung von seit fünf Jahren bestehenden Defiziten. Von Kleinigkeiten abgesehen, spricht er sich aber dafür aus, die Inhalte des Papiers umzusetzen: "Wir werden den Entwurf wollen." Mit der Novelle werde ein Reformstau aufgearbeitet, sagte Franz Medwenitsch vom Verband der österreichischen Musikwirtschaft. Auch Kritiker sollten ihr eine Chance geben.

Am Dienstag werden die Ministeriumsvorschläge im Justizministerium mit Interessensvertretern diskutiert. Auch die Einladungspolitik des Ministeriums

. Mit Ausnahme der Arbeiterkammer finden sich keine Interessensvertreter von Internet-Nutzern auf der Einladungsliste.

Offener Urheberrechtsdialog
Die Piratenpartei Österreichs startet deshalb am Dienstag einen offenen Urheberrechtsdialog . Ab 15.00 Uhr könnnen Interessierte im Wiener Depot (1070, Breitegasse 3) Videostatements zu der Urheberrechtsreform abgeben. Ab 18.30 Uhr diskutieren Vertreter von zivilgesellschaftlichen Organisationen, der SPÖ und den Grünen zu der Urheberrechtsnovelle.

"Die Leute werden auf die Straße gehen"
Das Justizministerium will seinen Gesetzesentwurf im Frühjahr 2013 präsentieren und in Begutachtung schicken. Stimmt das Parlament der Novelle zu, kann sie im November nächsten Jahres in Kraft treten. Es kann aber auch anders kommen.

Sollte das Papier in seiner gegenwärtigen Form umgesetzt werden, werde der Gesetzesentwurf wohl "den ACTA-Weg gehen", meinte der Anwalt Axel Anderl bei der Diskussionsveranstaltung in der Wirtschaftskammer unter Anspielung auf das umstrittene Handelsabkommen, das nach heftigen Bürgerprotesten vom EU-Parlament abgelehnt wurde. "Die Leute werden auf die Straße gehen."

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Umstrittenes Arbeitspapier
Das Arbeitspapier des Justizministeriums zur Urheberrechtsnovelle wurde Ende November ORF.at zugespielt. Das deutsche Blog netzpolitik.org stellte den Text sowie dazu gehörende Erläuterungen zum Download bereit.
- Arbeitspapier (PDF)

- Erläuterungen (PDF)

 

Trick 87b?
Der Salzburger Richter und Betreiber der Website Internet4Jurists, Franz Schmidbauer, hat seine Überlegungen zur geplanten Verwendung von Vorratsdaten für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen festgehalten. In dem Trick 87b? betitelten Text bezeichnet Schmidbauer das Ergebnis der Neuordnung des in Paragraf 87 Urheberrechtsgesetz festgehaltenen Auskunftsanspruch als richtig und ausgewogen, den Ansatz aber als falsch.

"Urheberrechte vs. Bürgerrechte"
Unter dem Titel "Urheberrechte vs. Bürgerrechte" veranstaltet vibe.at am Donnerstag, den 20. Dezember um 19.00 Uhr, in der Reihe "Urheberrecht für das 21. Jahrhundert" eine Diskussionsveranstaltung in der Wiener Urania.


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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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