Netzpolitik

Urteil: Google-Suche nach Torrent darf nicht zensiert werden

Google und Microsoft können nicht dazu gezwungen werden, Suchanfragen, die das Wort "Torrent" enthalten, zu zensieren. Das hat das Tribunal de Grande Instance Paris entschieden. Die Syndicat National de l’édition Phonographique (SNEP), eine Lobby-Organisation der französischen Musikindustrie, hatte eine entsprechende Klage eingereicht. Die Anwälte von SNEP forderten, dass Suchanfragen nach "Torrent" und drei bestimmten französischen Künstlern (Kendji Girac, Shy’m und Christophe Willem) ignoriert werden.

"Wie Überwachung"

Das Gericht lehnte das jedoch ab und begründete dies mit der Tatsache, dass es sich "Torrent" um einen geläufigen Begriff handelt, der zudem nicht nur mit illegalen Downloads im Zusammenhang steht - schließlich ist BitTorrent eine neutrale Technologie, über die nicht nur illegale Inhalte geteilt werden. Auch die Tatsache, dass im Rahmen der Google-Klage nur drei Künstler vertreten wurden, missfiel dem Gericht. Stattdessen hätte die SNEP im Namen aller Mitglieder die Klage einreichen sollen, da man so nur die Interessen weniger vertrete. Im Microsoft-Fall kritisierte man zudem, dass die verlangten Maßnahmen "ähnlich zu breiten Überwachungsmaßnahmen sind und zur Blockade von legalen Seiten führen könnten".

SNEP muss nun die Gerichtskosten in beiden Fällen übernehmen und 15.000 Euro an Microsoft bzw. 10.000 Euro an Google bezahlen. Ein anderer Ausgang wäre aber durchaus möglich gewesen: Das französische Höchstgericht zwang Google bereits 2012 dazu, Begriffe wie "Torrent" oder "Megaupload" von der Autocomplete-Funktion auszunehmen. Diese wurde den Nutzern daraufhin nicht mehr als Suchbegriff vorgeschlagen.

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