Netzpolitik

VG Media wirft Google Verstoß gegen Kartellrecht vor

Die von Google geplante Kürzung bei der Darstellung von bestimmten Verlagsinhalten in seinen Suchergebnissen verstößt nach Einschätzung der Verwertungsgesellschaft VG Media „deutlich gegen das Kartellrecht“.

Von dem Google-Plan betroffen sind Verlage, die über die VG Media aus dem Leistungsschutzrecht Lizenzansprüche stellen. Inhalte aus diesen Häusern will der Internet-Konzern künftig nur noch mit Überschriften anzuzeigen. Weiterführende Textanrisse (Snippets) und Vorschaubilder (Thumbnails) sollen entfallen.

"Unterschiedliche Behandlung"

Google behandelt als Marktbeherrscher gleichartige Unternehmen ohne sachlich rechtfertigenden Grund unterschiedlich“, erklärte die VG Media. Durch die Schlechterstellung wolle Google von den Presseverlagen eine kostenfreie Nutzung ihrer Inhalte erzwingen. „Für die VG Media stellt diese Ankündigung von Google einen neuen Sachverhalt dar, der vom Bundeskartellamt dringend geprüft werden muss.“

Google verweist in dem Streit darauf, dass das Bundeskartellamt bereits eine Beschwerde der VG-Media-Verlage in dieser Sache zurückgewiesen habe. Das Amt habe auch festgestellt, dass Google nicht zum Einkauf von Verlagsinhalten gezwungen werden könne.

Die VG Media vertritt 170 Verleger-Websites in Deutschland, darunter Angebote von Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg. Nicht betroffen sind populäre Websites wie spiegel.de, faz.net, sueddeutsche.de oder handelsblatt.com, da diese nicht gegen die bestehenden Snippets auf Google News und in der Google-Suche vorgegangen sind.

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