Netzpolitik

Vorratsdatenspeicherung: ÖVP plant Nachfolgeregelung

Die ÖVP plant eine Nachfolgeregelung für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung. „Wir brauchen ein vernünftiges Maß an Vorratsdatenspeicherung. Unsere Sicherheitsbehörden müssen gegen schwerste Kriminalität und Terror umfangreich ermitteln können. Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit“, so Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP). Ende Februar sollen die Vorschläge präsentiert werden.

Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Österreich 2014 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Der Begriff steht für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger ohne direkten Fahndungsanlass. Nach den Terroranschlägen von Madrid und London beschlossen die EU-Staaten 2006 ein entsprechendes Gesetz. Die EU-Richtlinie schrieb allen Staaten vor, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten EU-weit Telefon- und Mail-Daten zwischen sechs und 24 Monate lang auf Vorrat speichern mussten.

Grundrechte

Im April 2014 kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Richtlinie jedoch vollständig und argumentierte, sie verstoße gegen Grundrechte. In Österreich trat die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im April 2012 in Kraft. Im Juni 2014 wurde sie vom Verfassungsgerichtshof wieder aufgehoben. Sie widerspreche dem Grundrecht auf Datenschutz sowie dem Recht auf Privat- und Familienleben, hieß es in der Begründung. Eine Nachfolgeregelung gab es danach in Österreich - im Gegensatz zu Deutschland - nicht.

Vergangenen Dezember hat der EuGH nun entschieden, dass die Datenspeicherung nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten zulässig sei. Sie müsse aber „auf das absolut Notwendige“ beschränkt werden, Datenabfragen dürften nur auf richterliche Anordnung erfolgen, der Rechtsschutz müsse gewährleistet sein.

"Rechtsstaatlich abgesichert"

„Wir prüfen jetzt im Lichte dieser Entscheidung genau, wie eine österreichische Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung aussehen kann, die rechtsstaatlich abgesichert ist“, erklärten Mitterlehner und Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) nun in einer Stellungnahme. „Wir brauchen nach wie vor ein Instrument, mit dem Ermittlungsbehörden soweit erforderlich bei Schwerstkriminalität den Zugriff auf gespeicherte Telekommunikationsdaten haben können“, ergänzte Brandstetter.

Im Kampf gegen Terrorismus sowie zur Verhinderung und Bekämpfung schwerster Kriminalität brauche man die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die richtige Balance soll dabei gefunden werden. Einerseits gehe es um die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit und die notwendige Aufklärung schwerer Straftaten, andererseits um das Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre. Derzeit werden im Justizministerium mögliche Varianten ausgearbeitet, bis Ende Februar soll die beste Lösung präsentiert werden.

Druck auf europäischer Ebene

Daneben will Brandstetter auch auf europäischer Ebene Druck machen: „Ich werde mich jedenfalls dafür einsetzen, dass es wieder zum Thema wird, weil ich nach wie vor glaube, dass es für die Bekämpfung von Terrorismus und anderer schwerer Verbrechen sinnvoll ist. Nachdem Justizkommissarin Jourova schon nächste Woche zu einem Arbeitstreffen zu mir nach Österreich kommen wird, werde ich dieses Thema gleich mit ihr besprechen.“

Die ÖVP ließ am Mittwoch auch mit weiteren Vorschlägen zur Terrorismusbekämpfung aufhorchen. Innenminister Sobotka sprach sich unter anderem für eine Vernetzung privater Videoüberwachung und eine Registrierung von Telefonwertkarten aus. Die Pläne stießen auf harsche Kritik der Zivilgesellschaft sowie der Grünen und der NEOS. Der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser warnte vor einem "nahezu lückenlosen Überwachungsstaat".

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