Weitere Kritik an Rettungsgasse-Überwachung
Laut der geplanten Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sollen Polizisten künftig bei Staubildung Videos aufnehmen können, um in weiterer Folge Rettungsgassensünder zu belangen. Bures findet es „zynisch, wenn die Innenministerin in der Blockade der Einsatzkräfte `nur ein Verwaltungsdelikt` sieht". Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hatte am Donnerstag gesagt, dass es sich um Verwaltungsübertretungen und nicht um Straftäter handle.
Lückenlose Totalüberwachung des Verkehrs
Die Grünen führten die Debatte um die Überwachung noch weiter: „Wenn für eine Verwaltungsübertretung, wie der Nichteinhaltung der Rettungsgasse, Daten künftig gespeichert werden, wird unweigerlich die Debatte darüber beginnen, warum diese Daten nicht auch zur möglichen Aufklärung von Straftaten oder gefährlichem Verhalten im Straßenverkehr gespeichert werden dürfen", so Justizsprecher Albert Steinhauser. Demnach wäre dann die lückenlose Überwachung und Speicherung des Verkehrs die „logische Folge".
„Wird der Autoverkehr auf Autobahnen gespeichert, wird die Frage gestellt werden, warum die Polizei nicht auch andere Bereiche umfassend überwachen darf. Am Ende steht die lückenlose Überwachung - auf der Strecke bleiben die Grundrechte", befürchtete Steinhauser.
Hannes Jarolim, SPÖ-Justizsprecher, versuchte die Grünen zu beruhigen: „Von Totalüberwachung kann keine Rede sein. Vielmehr werden beim Datenschutz hohe Standards gesetzt und auch die Datenschutzkommission und der Verfassungsdienst eingebunden", so Jarolim. Massive Kritik gab es bereits am Donnerstag von Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten. Es sei ein „ganz unglaublicher populistischer Unfug", sagte er. Der Datenschützer glaubt nicht, dass eine derartige Novelle vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) halten würde.
Jurist: "Keine sensiblen Daten"
Verfassungsjurist Heinz Mayer sagte am Freitag im Gespräch mit der APA, es sei „sehr wohl zulässig, Verkehrsverhalten zu beobachten und festzuhalten, wenn es zur Verfolgung von Strafdaten dient“. Dabei handle es sich nämlich nicht um „sensible Daten“. Die Videos dürften jedoch nur „für Zwecke der Strafverfolgung benützt werden“. Dafür brauche es eine gesetzliche Regelung. Es sei zwar nicht möglich, die bestehenden Kameras der Asfinag „ohne Weiteres heranzuziehen“, sagte der Verfassungsrechtler. Allerdings könne man eben in der Novelle festlegen, „dass die Kameras, die es schon gibt, auch für diesen Zweck (der Strafverfolgung, Anm.) benützt werden“.
"Demokratiepolitisch bedenklich"
Massive Kritik kam auch von der FPÖ: „Insgesamt ist der Vorschlag der Verkehrsministerin zu derart sensiblen Themen unüberlegt und überzogen, und zeigt den demokratiepolitisch bedenklichen Umgang der Verkehrsministerin mit dem Datenschutz", erklärten der freiheitliche Verfassungssprecher Harald Stefan und der stellvertretende Vorsitzende des Datenschutzrates, Werner Herbert. Unterschiedlich die Autofahrerclubs: Während sich der ARBÖ für die Novelle der Straßenverkehrsordnung aussprach, kam Kritik auch vom ÖAMTC.
"Exekutive greift selbstverständlich auf Kameras zu"
Die Asfinag stellte ebenfalls klar, dass die Exekutive bereits jetzt auf mehrere hundert Kameras zugreifen kann. „Auch unsere 800 Kameras sollen die Exekutive technisch unterstützen", so Vorstand Klaus Schierhackl, „diese Kameras sind nicht neu, sie sind tagtäglich in Betrieb. In fünf Bundesländern greift die Exekutive bereits jetzt ganz selbstverständlich auf diese Kameras zu. Künftig eben auch, um die zu erfassen, die die Rettungsgasse ignorieren und so die Einsatzkräfte bei ihrer wichtigen Arbeit behindern." Dies solle „selbstverständlich nicht klammheimlich erfolgen", so Schierhackl, die Verkehrsteilnehmer sollen umfassend darüber informiert werden. Die Asfinag investiert dafür im ersten Halbjahr 2013 knapp eine Million Euro.
- 800 Kameras sollen Rettungsgasse überwachen