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Samsung-Patent: Fliegendes Display lässt sich mit Augen steuern

Das jüngste Patentantrag von Samsung (PDF) klingt durchaus gruselig: Es handelt sich dabei um eine Drohne mit integriertem Display, das in der Lage ist, Augen und Pupillen einer Person zu erkennen sowie deren Handbewegungen und –position.

In dem Patentantrag ist beschrieben, wie sich die Drohne eine Kamera und ein Beobachtungssystem mit vier Propellern in jeder Ecke dafür zunutze machen möchte. Die Daten sollen an eine Hauptkontrolleinheit gesendet werden, die die Bewegungen der Nutzer ganz genau und in Echtzeit speichern kann, wie „The Verge“ berichtet.

Tracking mit oder ohne Bewegung

Die Geschwindigkeit des fliegenden Drohnen-Displays soll vom Menschen kontrolliert werden können, in dem man Kopf, Augen oder Hände bewegt. Die User können aber auch getrackt werden, ohne dass sie selbst irgendwelche Aktionen setzen.

Die Drohne muss dabei nicht wie ein Quadrocopter aussehen, sondern kann in verschiedenen Formen konfiguriert werden. Mit an Bord sollen diverse Sensoren sein, von einem Gyroskop bis zu einem Bewegungs- und Vibrationssensor und einem Accelerometer. Das fliegende Display soll außerdem Spracherkennung integriert haben sowie GPS und ein WiFi-Positionssystem.

Samsung hat den Patentantrag am 3. Jänner 2016 eingebracht und am 13. Februar 2018 wurde er bewilligt. „The Verge“ geht davon aus, dass die Drohnen für Werbungen verwendet werden könnten.

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